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© picture alliance/dpa/Christophe Gateau

Update

Nach sexuellem Missbrauch in Berliner Kita: Ex-Praktikant bekommt Bewährungsstrafe und eine Auflage

Beim Mittagsschlaf missbrauchte ein Praktikant zwei Mädchen. Trotz Einschüchterung vertraute sich eine Dreijährige ihrer Mutter an. Nun bekam ein 21-Jähriger eine Bewährungsstrafe. Außerdem muss er eine Auflage erfüllen.

| Update:

Ein 21-Jähriger stand am Dienstag vor Gericht. Er hatte Übergriffe auf zwei Mädchen – drei und vier Jahre alt – gestanden. Das Urteil: eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Außerdem soll er sich in eine Therapie begeben.

Zwei schwere Verbrechen beging der damalige Kita-Praktikant. Er habe den Schutzbereich, den eine Kindertagesstätte bilden muss, erheblich verletzt, stand für das Landgericht fest. Gegen Justin U. erging unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Missbrauchs von Schutzbefohlenen eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung.

Dem 21-Jährigen wurde die Weisung erteilt, sich unverzüglich in eine Sexualtherapie zu begeben. Zudem wurde er für drei Jahre einem Bewährungshelfer und für sechs Monate einem Betreuungshelfer unterstellt. Es sei eine „umfassende Therapie“ erforderlich.

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Ein abgedunkelter Schlafraum in einer Kindertagesstätte in Wilmersdorf wurde zum Tatort – ein Alptraum. Der damalige Praktikant sollte helfen, die Kinder nach dem Mittagessen zu Bett zu bringen. Bei beiden Taten legte er sich neben ein Mädchen, fasste sie an.

Der Dreijährigen habe er für den Fall, dass sie etwas sagen würde, „Ärger“ und „keine Süßigkeiten mehr“ angedroht, hieß es weiter im Urteil. Doch das Mädchen vertraute sich der Mutter an. Allerdings habe nicht die Kita die Polizei gerufen. Eine der Mütter hatte im Prozess erklärt, sie sei über die Reaktion von Kita-Mitarbeitern schockiert gewesen. Beide Familien hätten sich nicht gut aufgenommen gefühlt, so das Gericht.

Als angehender Sozialassistent hatte U. ein Kita-Praktikum begonnen. „Schorsch“ nannten ihn die Kleinen. Zwischen Februar und Mai 2021 kam es zu den Taten. U. hatte die schulische Ausbildung zu dem Zeitpunkt bereits abgebrochen. In der Kita habe er das nicht gesagt – „ich wollte das Praktikum fortführen“, so der Angeklagte. Die Richterin sagte: „Man sollte mehr wissen über einen Menschen, den man so nah an kleine Kinder lässt.“

U. hatte gestanden und erklärt, er sei entsetzt über sein Verhalten, er habe keine Erklärung. Er wurde nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts, dem sich ein Nebenklage-Anwalt angeschlossen hatte. Justin U. verzichtete auf Rechtsmittel. 

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