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Kulturzentrum Oyoun

© Kulturzentrum Oyoun

Update

Förderungsstopp nach Antisemitismus-Vorwürfen: Richter weisen Eilklage des Berliner Kulturzentrums „Oyoun“ zurück

Das Neuköllner Kulturzentrum hatte gegen einen Förderungsstopp durch den Senat geklagt. Den Antrag wies das Verwaltungsgericht ab: Fördermittel für 2024 seien nicht verbindlich zugesagt.

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Das Berliner Kulturzentrum „Oyoun“ ist mit einer Eilklage gegen den Berliner Senat gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht wies den Antrag am Mittwoch zurück. Berlins Kultursenator Joe Chialo (CDU) hatte im November verkündet, die Fördermittel des „Oyoun“ zum Jahresende regulär auslaufen zu lassen und den Kulturort in der Lucy-Lameck-Straße neu auszuschreiben. Zuvor hatte unter anderem der Tagesspiegel über Antisemitismus-Vorwürfe gegen das „Oyoun“ berichtet.

Die Anwältin des Kulturzentrums hatte in ihrer Klage argumentiert, dass der Senat eine Förderung bis zum Jahr 2026 bereits verbindlich zugesagt habe. In dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, stellt der Senat die entsprechende Förderung allerdings nur „in Aussicht“. Dies sei keine rechtsverbindliche Aussage, hatte der Senat argumentiert. Dementgegen müsse die Förderung jedes Jahr neu bewilligt werden. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation und wies die Klage zurück.

Wie berichtet, soll das Team des „Oyoun“ die Räume zum Jahresende verlassen. Der Senat arbeitet nach eigenen Aussagen bereits an einer „konzeptionellen kulturpolitischen Neuausrichtung“ des Hauses. Dort hatte sich zuvor die „Werkstatt der Kulturen“ befunden. Das Haus solle auch künftig als migrantisches Kulturzentrum erhalten bleiben, hieß es von der Senatsverwaltung für Kultur.

Bei einigen der Mitarbeitenden des „Oyoun“ hängt nach Angaben des Kulturzentrums der Aufenthaltstitel an ihrem Job. Die Senatsverwaltung für Kultur kündigte an, in diesen Fällen mögliche Lösungen zu prüfen.

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