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Eine Statue der Justitia.

© Foto: dpa/David Ebener

Griff in die Firmenkasse: 183.800 Euro abgezweigt – Berlinerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Eine Buchhalterin zweigte eine große Summe Geld für sich ab. Sie erhielt wegen Untreue zwei Jahre Haft auf Bewährung. Das Geld muss sie zurückzahlen.

Eine Buchhalterin in den Fängen einer gierigen und skrupellosen Bande? Falsche Geldboten und Drohanrufe habe es gegeben – „aus Angst um mich und meine Familie übergab ich Geld“, beklagte die 53-Jährige zunächst vor dem Amtsgericht Tiergarten. Dort saß sie allerdings nicht als Zeugin. Und Angeklagte können vor Gericht ungestraft lügen, dass sich die Balken biegen.

Wegen Untreue musste sich Claudia B. verantworten. Sie soll in einem Unternehmen, in dem sie rund zwanzig Jahre tätig war, mehr als 180.000 Euro für sich abgezweigt haben. Die Summe wanderte laut Anklage innerhalb von knapp sechs Monaten in die eigene Tasche.

Eine Frau, die wohl als „Perle“ im Büro galt. „Viele haben ihr blind vertraut“, berichtete als Zeuge ein leitender Angestellter. Sie habe sogar Zugang zum Tresor erhalten. Das „Vier-Augen-Prinzip“ als Kontrollinstanz sei damals leider „nicht immer“ erfolgt

„Ich führe kein Leben auf großem Fuß“

Ab Oktober 2020 griff die Buchhalterin einer Entsorgungsfirma dreist in Kassen des Betriebes – in einer „Vielzahl von Fällen“ hieß es in der Anklage. In sogenannten Safebags, die eine beantragte Firma abholte, habe sich in diesen Fällen nicht die gesamte Summe befunden. Differenzen auf Geschäftskonten habe die Angeklagte verschleiert und suggeriert, „dass es lediglich zu zunehmenden Zeitverzögerungen bei den Gutschriften auf dem Geschäftskonto käme“.

Die Buchhalterin hatte eine dramatische Geschichte parat, als der Prozess Ende September begann. Erst sei ihr früherer Chef bedroht und erpresst worden – „von einer Bande“. Sie sei geschockt gewesen. Dann sei der damalige Boss verstorben – „dann bekam ich einen Anruf“. Ein Mann habe erklärt: „Ich komme Montag wegen des Geldes.“ Sie habe für sich keinen Cent abgezweigt – „ich führe kein Leben auf großem Fuß“.

Die Beweislage – darunter die Auswertung von Kontoauszügen – aber sprach deutlich gegen eine solche Geschichte. Kleinlaut zog die Angeklagte am zweiten Verhandlungstag ihre erste Version zurück. „Die Vorwürfe treffen zu“, erklärte ihr Verteidiger. Warum es geschah und was sie mit dem Geld machte, blieb offen.

Die Taten seien ihr wegen mangelnder Kontrolle leicht gemacht worden, befand das Gericht. „Der neue Geschäftsführer brauchte nur drei Wochen, um es zu entdecken.“ Wegen Untreue erging eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung gegen die 53-Jährige. Zudem wurde die Einziehung der Summe angeordnet, die sie laut Gericht abzockte: 183.800 Euro.

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