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Schön grün. Der Blick aus der Luft auf den Görlitzer Park täuscht. Seit Jahren ist die Lage wegen der Drogenszene und vieler Gewalttaten angespannt.

© imago/Emmanuele Contini

Gruppenvergewaltigung im Berliner Görli: Die drei Angeklagten sind abgelehnte Asylbewerber

Drei Monate nachdem mehrere Männer im Görlitzer Park mutmaßlich eine Frau vergewaltigt haben, wurde die Anklage erhoben. Die Asylanträge der Angeschuldigten wurden vor Jahren abgelehnt.

Drei Monate nach der Gruppenvergewaltigung einer Frau im Görlitzer Park hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer erhoben.

Drei Männern, die als Drogendealer bei der Polizei aktenkundig sind, wird gemeinschaftliche Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und schweren Raub vorgeworfen. Markant an dem Fall: Die Asylanträge aller drei Männer sind bereits vor Jahren abgelehnt worden.

Die 27-Jährige T. und ihr Mann, beide aus Georgien, leben seit einigen Monaten mit ihren beiden Kindern in Berlin. An diesem Tag im Juli wollten sie sich im Görli Marihuana kaufen, einen Joint rauchen. Doch sie kauften Kokain, auf einer Parkbank konsumierten sie es, küssten sich, wurden in einer abgelegenen Ecke intim.

Doch dann sollen mehrere Männer gekommen sein und das Paar beobachtet haben. Sie sollen die beiden umstellt und die Frau angefasst haben. Auf den Ehemann sollen sie mit Stöcken und Fäusten eingeschlagen haben. Die Frau soll geschlagen, auf die Knie, zum Oralverkehr gezwungen und schließlich vergewaltigt worden sein. Sie konnte später fliehen.

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Vergewaltigung am Görli: Was weiß man über die Täter?

Der mutmaßliche Haupttäter Osman B. stammt aus Somalia. Eine bei der Untersuchung gefundene Spermaspur soll ihn überführen. Der 21-Jährige ohne festen Wohnsitz hat zehn Alias-Identitäten.

Seit sieben Jahren ist er in Deutschland, seine Aufenthaltsgestattung ist erloschen. Zwei Verfahren wegen Körperverletzung wurden in Sachsen-Anhalt nach dem Jugendstrafrecht eingestellt.

Die zwei Mittäter stammen aus Guinea. Sie sollen durch Spermaspuren an der Kleidung des Opfers überführt werden. Der 22-Jährige Boubarcar B. verfügt über vier Alias-Identitäten, ist obdachlos und seit sechseinhalb Jahren in Deutschland.

Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er hat keine Aufenthaltsgestattung. Vor drei Jahren wurde er wegen Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt, erst auf Bewährung, doch die wurde widerrufen. 2021 kam das zweite Urteil zu einem Jahr und zwei Monaten.

Mountaga D., ebenfalls 22 Jahre alt, kam 2017 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, er hat aber eine Duldung. Er ist in einer Einrichtung für betreutes Wohnen gemeldet. Im Strafregister stehen Körperverletzung, unerlaubten Besitz von Drogen und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz – die Verfahren wurden eingestellt.

Rechtsanwalt Mirko Röder, der Boubarcar B. vertritt, warnte davor, den Prozess mit einer Debatte über Migration und Asyl zu überfrachten. „Die Causa muss mit ruhiger Hand gesteuert werden“, sagte Röder. „Der Prozess wird die deutsche Migrations- und Asylpolitik – ob nun gescheitert oder nicht – nicht verhandeln können.“

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