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Viele Mauersegler sind auf Nistplätze an Gebäuden angewiesen.

© imago images/Ardea

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Kein Artenschutz an Gebäuden: Nabu kritisiert Entwurf für neue Berliner Bauordnung

Im Entwurf der neuen Bauordnung werde zu wenig auf den Naturschutz geachtet, kritisiert der Nabu. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verweist aufs Fachrecht.

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Der Landesverband Berlin des Naturschutzbundes (Nabu) hat den Entwurf zur Änderung der Bauordnung, den der Senat beschlossen hat, scharf kritisiert. „Wie befürchtet, hat die zuständige Verwaltung die notwendigen Änderungsvorschläge der Naturschutzverbände nicht aufgenommen“, sagte Imke Wardenburg, Projektmanagerin „Artenschutz am Gebäude“ des Nabu.

Den Entwurf hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, geleitet von Christian Gaebler (SPD), ausgearbeitet.

Nabu vermisst Maßnahmen gegen Vogelschlag an Glas

Wardenburg beklagte, dass unter anderem auf ein Verbot von Schottergärten, Maßnahmen gegen den Vogelschlag an Glas und Lichtverschmutzung sowie auf eine Verpflichtung zu mehr Artenschutz am Gebäude verzichtet worden sei. Dabei hielten es selbst Bauaufsichtsämter für notwendig, Schottergärten explizit zu verbieten.

Allerdings können nach geltendem Recht Bauaufsichtsbehörden schon jetzt gegen Schottergärten vorgehen. Flächen auf bebauten Grundstücken, die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbaut sind, sind demnach „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen“. Das Problem ist, dass es in Berlin zu wenig Kontrollen dieser Vorgaben gibt, und deshalb noch immer viele Schottergärten existieren.

Naturschützer hoffen, dass Entwurf noch geändert wird

Wardenburg erklärte, sie hoffe, dass der Entwurf im Abgeordnetenhaus zugunsten von Naturschutz noch geändert werde. „Dem zunehmenden Verlust von Nistmöglichkeiten für Sperlinge, Mauersegler und Co. müssen wir dringend entgegenwirken.“

Bei Neubau- und Sanierungsvorhaben könne man ohne viel Aufwand Nist- und Quartierhilfen in die Fassade integrieren, sagte die Projektmanagerin. „Der Preis dafür ist im Vergleich zu anderen Baukosten geradezu lächerlich gering. Und die Bauordnung ist aus unserer Sicht genau das richtige Instrument, künstliche Lebensstätten verpflichtend zu machen.“

Dagegen lobt Wardenburg den Vorschlag, Dachbegrünungen vorzuschreiben, da er sowohl für die Klimaanpassung als auch für den Artenschutz einen Fortschritt bedeute. „Allerdings geht der Entwurf an dieser Stelle nicht weit genug“, sagte sie. „Warum sollen nur Dächer ab 100 Quadratmetern verpflichtend begrünt werden, wenn man in unserer stark verdichteten Stadt jeden Quadratmeter Grün braucht?“

Senatsverwaltung verweist aufs Naturschutzrecht

Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erklärte zu den Vorwürfen des Nabu: „Tier- und Artenschutz ist wichtig, aber es ist kein Thema des Bauordnungsrechts und muss im Fachrecht – dem Naturschutzrecht – geregelt werden, da auch im Vollzug die Fachbehörde tätig werden soll, was zu diesen Themen nicht die Bauaufsicht ist.“

Im Bundesnaturschutzgesetz gebe es bereits eine allgemeine Regelung zum Schutz von Tieren, „wonach auch Maßnahmen gegen den Vogelschlag an Glas zu ergreifen sind“.

Weiter hieß es, Nist- und Quartierhilfen seien „natürlich wichtig, aber sollten im Fachrecht geregelt werden“, was nicht die Bauordnung sei. Diese sei „nicht das richtige Instrument dafür“.

In Bezug auf die Dachbegrünung erklärte die Sprecherin: „Flachdächer, deren Dachfläche insgesamt nicht größer als 100 Quadratmeter ist, werden von der Begrünungspflicht ausgenommen, da bei kleinen Vordächern, Gartenschuppen, Überdachung von Fahrradabstellplätzen, Carports oder Gartenlauben die Forderung einer Begrünung aufgrund der damit erforderlichen kostenintensiven Konstruktion unverhältnismäßig wäre.“

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