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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Das ist zu tun, wenn die Weihnachtspost verschwindet

Jedes Jahr gibt es Beschwerden, dass Geschenke nicht rechtzeitig angekommen sind. Wer in welchem Fall verantwortlich ist und sich mit dem Logistiker auseinandersetzen muss, verrät unsere Kolumnistin.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Alle Jahre wieder gesellt sich zur Weihnachtsfreude manchmal der Ärger darüber, dass nicht alle Geschenke es rechtzeitig unter den Baum geschafft haben. Die Verbraucherzentrale erreichen regelmäßig Beschwerden über nicht oder nur teilweise angekommene Post, was die Feiertagslaune manchmal erheblich trübt.

Sollte es Sie in diesem Jahr auch getroffen haben, müssen Sie wissen, dass grundsätzlich die Händler für das Ankommen bestellter Weihnachtsware verantwortlich sind. Wer nach einer Woche noch nichts erhalten hat, wendet sich an den Händler, damit er die Kommunikation mit dem Transportunternehmen aufnimmt und gegebenenfalls neue Ware losschickt oder den Kaufpreis zurückerstattet. Dazu ist er nämlich als Unternehmer verpflichtet.

Wer bei Privatpersonen kauft oder selbst etwas verschickt hat, muss sich hingegen selbst mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen.

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Wer bei Privatpersonen kauft oder selbst etwas verschickt hat, muss sich hingegen selbst mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen. Der Verkäufer gibt die Haftung an den Käufer ab, indem er die Ware versendet. Falls Sie einer Nichte oder einem Enkel als Weihnachtsüberraschung Bargeld geschickt haben, ist das hoffentlich in einem versicherten Wertbrief geschehen, ansonsten haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz, falls das Präsent nicht angekommen ist.

Wählen Sie beim nächsten Mal lieber die Überweisung, da die Verbraucherzentralen immer wieder davon hören, dass derartige Post zwar ankommt, das Geld aber fehlt. Und sollten Sie eine gute Flasche Wein verschickt haben, die zerbrochen beim Beschenkten ankam, nutzen Sie beim nächsten Versand einen speziell für solche Sendungen vorgesehenen Karton und trösten Sie den Empfänger: Scherben bringen ja bekanntlich Glück, besser lässt es sich also kaum ins neue Jahr starten. Ich wünsche Ihnen alles Gute für 2024!

Die Kolumne „Mein guter Rat“ befasst sich mit Fragen rund um den Verbraucherschutz in Berlin und Brandenburg und erscheint immer donnerstags.

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