zum Hauptinhalt
 Klimaaktivisten blockieren eine Straße.

© Imago / aal.photo /Jonas Gehring

Exklusiv

Schnellprozesse gegen Klimaaktivisten: Berliner Staatsanwaltschaft weist Einflussnahme aus Politik zurück

Erst vergangene Woche schuf das Amtsgericht Tiergarten neue Abteilungen für Schnellprozesse gegen Klimaaktivisten. In 16 Fällen hat die Staatsanwaltschaft das schon beantragt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben bereits in 16 Fällen beschleunigte Verfahren gegen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ beantragt. Erst am Donnerstag hatte das Amtsgericht Tiergarten nach einem Hinweis der Staatsanwaltschaft dafür zwei neue Abteilungen geschaffen. Vorerst zwei Richter, bei Bedarf bis zu fünf, sollen in diesen Sofortprozessen entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft will Klimaaktivisten künftig nach Blockaden in einfachen Fällen binnen weniger Tage oder Wochen vor Gericht stellen. Möglich ist bei Eilverfahren eine Haftstrafe von maximal einem Jahr. Die Richter können bis zum Ende entscheiden, ob der Fall dafür geeignet ist oder doch komplexer und daher ein normaler Prozess nötig ist.

Wies die Justizverwaltung die Staatsanwaltschaft an?

Kritik kommt von der Opposition im Abgeordnetenhaus. Linke-Rechtsexperte Sebastian Schlüsselburg warnte vor einer Sonderjustiz für die „Letzte Generation“. Es dränge sich die Frage auf, ob die Staatsanwaltschaft von der CDU-geführten Senatsjustizverwaltung politisch instrumentalisiert werde. Auf Tagesspiegel-Anfrage, ob die Justizverwaltung die Staatsanwaltschaft angewiesen habe, jetzt Sofortanklagen zu erheben, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft: „Nein.“

Laut Staatsanwaltschaft geht es in den 16 Anträgen um Widerstand gegen Beamte und Nötigung, die aufwendig begründet werden muss. Noch im September hatte der Leiter der Staatsanwaltschaft Jörg Raupach deshalb erklärt, dass bei Klimablockaden die Voraussetzungen für Eilverfahren fehlten.

Jetzt erklärte die Sprecherin, es gehe darum, angesichts der Personallage und einer „ständig steigenden“ Zahl von Fällen – inzwischen 1800 – in einer angemessenen Zeit Anklage erheben zu können. Deshalb sei entschieden worden, für geeignete Fälle „zukünftig vermehrt“ beschleunigte Verfahren zu beantragen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false