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Der Prozess fand am Amtsgericht Tiergarten statt.

© IMAGO/Emmanuele Contini

Schreibtische der Senatsverwaltung verhökert: Ex-Mitarbeiter in Berlin zu Geldstrafe verurteilt

Drei höhenverstellbare Tische aus dem Keller der Berliner Senatsverwaltung bot ein Verwaltungsmitarbeiter online zum Kauf an. Doch die Sache flog auf, der Mann landete vor Gericht.

Er pries drei höhenverstellbare Schreibtische auf einem Online-Kleinanzeigenportal an. 160 Euro für ein Teil in gutem Zustand, 250 Euro sollte ein Tisch in „Top-Zustand“ kosten. Zwei der drei Tische verhökerte er. Die Sache hatte allerdings einen Haken: Die Büromöbel, die Marco S. zum Verkauf anbot, lagerten im Keller einer Senatsverwaltung.

Rund sechs Monate nach seinen illegalen Geschäften stand der damalige Verwaltungsmitarbeiter am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der 44-Jährige atmete schwer – „trifft alles zu“. Er habe sich nicht persönlich bereichern wollen, wegen seiner Freundin sei es geschehen.

„Sie hatte ein Drogenproblem, das hat mich überfordert“, sagte der Angeklagte. Er habe Geld für ihren Konsum beschaffen wollen, erklärte er.

Die Tische waren defekt, die wollte keiner im Büro haben.

Marco S., Angeklagter

Warum die Tische aus dem Keller? „Waren Sie Hausmeister?“, fragte die Vorsitzende Richterin. „Nein, Verwaltungsangestellter“, entgegnete der Angeklagte. „Die Tische waren defekt, die wollte keiner im Büro haben.“

Als man ihm durch einen Hinweis eines Tisch-Interessenten auf die Schliche kam, wurde er sofort suspendiert. „Ich bekam Hausverbot, die Kündigung – da war nix zu machen.“

Der 44-Jährige ist der Justiz seit Jahren bekannt – Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerschein stehen in einem Bundeszentralregister, aber auch zwei Vorstrafen wegen Betrugs. Die letzten Taten, begangen zwischen Februar und April, brachten ihm 370 Euro und endeten in Arbeitslosigkeit.

„Ich bitte um Milde“, seufzte der Ex-Verwaltungsangestellte. Beim früheren Arbeitgeber habe er um Entschuldigung gebeten. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte wegen Betrugs eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 1125 Euro.

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