zum Hauptinhalt

© dpa/Jens Kalaene

Streit um Kriegsbilder auf russischer Botschaft: Verein zieht wegen Protestverbot in Berlin vors Bundesverfassungsgericht

Im Streit um eine Protestaktion an der russischen Botschaft soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Veranstalter wollen Bilder vom Ukraine-Krieg auf das Gebäude projizieren.

Der Streit um eine Protestaktion vor der russischen Botschaft in Berlin wird nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Der Anwalt der Versammlungsanmelder, Patrick Heinemann, hat beim Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, wie er dem Tagesspiegel am Donnerstag sagte.

Mit diesem Antrag im Verfahren einer Verfassungsbeschwerde soll das von der Berliner Polizei verhängte Verbot einer Aktion aufgehoben werden, sagte Heinemann.

Der von Exil-Ukrainern getragene Verein Vitsche will am Sonnabend, dem zweiten Jahrestag des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, vor der russischen Botschaft demonstrieren. Geplant war, auf die Botschaft eine Stunde lang Fotos und Videos vom Angriffskrieg, aber auch Zeugnisse von Kriegsverbrechen, zu projizieren. Diesen Teil der Versammlung hat die Polizei den Anmeldern der Versammlung am Freitag per Bescheid untersagt.

Verein scheiterte vor Gericht

Mit einem Eilantrag gegen das Verbot war der Verein zunächst am Verwaltungsgericht, mit der Beschwerde auch am Oberverwaltungsgericht gescheitert. Nach Ansicht der Richter beeinträchtigt die Projektion von Bildern und Videos auf Gebäudeteile der Botschaft die Würde der diplomatischen Mission.

Nach dem Wiener Übereinkommen treffe den Empfangsstaat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit der Frieden und die Würde der diplomatischen Mission nicht beeinträchtigt werden.

Diese Ansicht teilt das Oberverwaltungsgericht: Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige eine etwaige Aktion nicht. Zwar müsse der Gastgeberstaat die Botschaft nicht davor schützen, Kritik und Meinungsäußerungen wahrzunehmen. Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen seien grundsätzlich zulässig, entschied das Gericht.

Heinemann kritisierten, die Gerichte hätten das Recht der Versammlungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt. Der Anwalt hatte bereits durchgesetzt, dass am ersten Jahrestag der Invasion ein russischer Schrottpanzer vom Typ T-72 B1 für vier Tage vor der Botschaft aufgestellt werden durfte. Zuvor war monatelang um die Aufstellung des Panzers mit dem Bezirksamt Mitte gestritten worden. Am Ende verpflichtete das Verwaltungsgericht die Behörde, den Antrag zur Aufstellung des Wracks zu genehmigen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false