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Haupteingang vom Gebäude, das das Amtgericht Tiergarten, die Staatsantwaltschaft Berlin und das Landgericht beherbergt in Berlin am 23. März 2023. Amtsgericht Tiergarten *** Main entrance from the building housing the Tiergarten District Court, the Berlin Public Prosecutors Office and the District Court in Berlin on 23 March 2023 Tiergarten District Court

© IMAGO/Emmanuele Contini

Urteil zu Kettensäge-Attacke in Berlin: 35-jähriger Täter muss in die Psychiatrie

Der Verurteilte hatte beim Angriff mit Kettensäge und Machete eine Nachbarin getötet und deren Lebensgefährten schwer verletzt. Er soll in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Völlig zurückgezogen lebte Kristof M. in einem Zehngeschosser in Berlin-Lichtenberg. „Niemand ahnt, was für eine tickende Zeitbombe in der Wohnung sitzt“, sagte der Vorsitzende Richter im Prozess wegen Totschlags und versuchten Mordes.

M. griff im Wahn mit einer Kettensäge, einer Machete und Messern an. Er verletzte den Partner seiner Nachbarin mit der Säge lebensgefährlich, erstach dann die 52-Jährige. Das Landgericht ordnete am Donnerstag die dauerhafte Unterbringung des 35-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Niemand ahnt, was für eine tickende Zeitbombe in der Wohnung sitzt.

Der Vorsitzende Richter im Prozess

Kristof M. wohnte seit 2016 in dem Haus im Ortsteil Fennpfuhl. Der Zustand des gelernten biologisch-technischen Assistenten, der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt ist, sei zusehends schlimmer geworden, so ein Gutachter im Prozess. Soziale Kontakte habe es zuletzt nicht mehr gegeben.

Er trat höflich auf im Haus. „Doch wahnhaft sah er sich im Fokus der Nachbarn, unterstellte ihnen Mordgelüste“, so der Richter. Der entsetzliche Alptraum spielte sich in der Nacht zum 6. Januar ab: M. schnitt mit einer Kettensäge in die Tür seiner Nachbarin. Der Freund von Diana G., ein Bundespolizist, wollte ihn stoppen.

„Wahllos ging er mit der Säge gegen den Mann vor“, hieß es im Urteil. Tiefe Schnitte in Gesicht und Arme waren die Folge, ein Finger wurde abgetrennt. Als der Beamte nichts mehr tun konnte, erstach M. mit der Machete die Nachbarin. Ihre Tötung sei sein eigentliches Ziel gewesen. Im Zustand aufgehobener Steuerungsfähigkeit habe M. gehandelt, so der Richter. „Er ist gefährlich, es bedarf einer langen Behandlung.“

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