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Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses und den Volksentscheid in Berlin ab.

© picture alliance/dpa / dpa/Sebastian Gollnow

Tagesspiegel Plus

Verfassungsrechtler zur Karlsruher Entscheidung: „Die Wahl ist mit einem Stempel der Vorläufigkeit versehen“

Michael Brenner denkt nicht, dass die Berliner Wiederholungswahl nach dem 12. Februar komplett gekippt wird. Eine endgültige Entscheidung erwartet er in drei bis fünf Monaten.

Herr Brenner, das Bundesverfassungsgericht wird sich auch nach dem 12. Februar mit der Berliner Wiederholungswahl auseinandersetzen. Trotzdem haben die Richterinnen und Richter eine Verschiebung der Wahl abgelehnt. Überrascht Sie das?
Nein. Dazu muss man sagen, dass einer Entscheidung über eine einstweilige Anordnung, wie sie das Gericht jetzt getroffen hat, immer eine Abwägung der Folgen vorausgeht. Im konkreten Fall: Was wäre gravierender gewesen? Wenn man die Wahl stoppt und hinterher stellt sich heraus, sie hätte tatsächlich vollumfänglich wiederholt werden müssen? Oder wenn man alles laufen lässt und hinterher kommt heraus, dass die Wiederholung ganz oder in Teilen nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig war?

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