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In einigen Städten sind die zerstörten russischen Panzer bereits als Kunstobjekte zu sehen. 

© Verteidigungsministerium der Ukraine/Berlin Story

Update

Verwaltungsgericht gibt Eilklage statt: Bezirk Mitte muss Panzerwracks vor russischer Botschaft in Berlin zulassen

Die Museumsmacher von „Berlin Story Bunker“ haben gewonnen: Sie dürfen einen zerstörten russischen Panzer auf der Straße Unter den Linden aufstellen. Das Bezirksamt Mitte hatte Bedenken.

| Update:

Das Bezirksamt Mitte muss Panzerwracks aus der Ukraine vor der russischen Botschaft in Berlin genehmigen. Das Verwaltungsgericht gab einer Eilklage der beiden Verantwortlichen vom Museum „Berlin Story Bunker“ gegen das Bezirksamt am Dienstag statt. Das Gericht verpflichtete das Bezirksamt per einstweiliger Anordnung dazu, die beantragte straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung eines Panzerwracks für zwei Wochen zu erteilen. Das Wrack soll auf dem abgesperrten Teilstück der Schadowstraße, das die Mittelpromenade der Straße Unter den Linden kreuzt, stehen dürfen.

Meinungskundgabe ist Grundrecht

Die Museumsmacher hatten beim Bezirksamt beantragt, einen zerstörten russischen Panzer vor der russischen Botschaft Unter den Linden aufzustellen. Doch das Bezirksamt hatte dies mit verschiedenen Begründungen abgelehnt. Museumsmacher Enno Lenze sagte dem Tagesspiegel am Dienstag nun, er habe vor dem Verwaltungsgericht gewonnen.

„Gut, dass auf die deutschen Gerichte weiterhin Verlass ist. Ich begrüße diese Entscheidung für Kunst- und Meinungsfreiheit“, sagte Lenze. „Doch das war nur ein Etappensieg: Nun müssen wir den Panzer herschaffen und die begleitende Ausstellung um die aktuellen Angriffe auf die Ukraine erweitern.“

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Ein Gerichtssprecher bestätigte den Beschluss: Die Gründe, mit denen das Bezirksamt die Aufstellung der Wracks abgelehnt habe, hätten alle keinen straßenverkehrsrechtlichen Bezug. Deshalb sei den Anmeldern die Genehmigung für die Aufstellung von Panzern nicht zu verwehren. Zudem sei die Aufstellung als Meinungskundgabe zu werten – und die sei als Grundrecht geschützt. Auch die Beeinträchtigung durch die Panzer für eine Dauer von zwei Wochen sei nicht anhaltend.

Den Plan der Museumsmacher, das Panzerwrack auf der Mittelpromenade der Straße Unter den Linden unmittelbar vor der Russischen Botschaft aufzustellen, lehnte das Gericht zwar ab. Denn dies würde den Fußgängerverkehr auf der Mittelpromenade erschweren. Allerdings darf das Wrack nun auf dem – zum Schutz der russischen Botschaft - gesperrten Stück der Schadowstraße zwischen den beiden Fahrbahnen mit direktem Blick auf die diplomatische Vertretung stehen.

Das Bezirksamt hatte argumentiert, dass die geplante Ausstellung „die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ berühre. Ebenfalls berief man sich auf den Denkmalschutz. Demnach würde das Erscheinungsbild der Straße Unter den Linden als „Bestandteil eines umfangreichen Denkmalbereichs“ durch die Aufstellung von Kriegsgerät „erheblich beeinträchtigt“. 

Der Bezirk sah keine Kunst, das Gericht urteilt: Meinungsfreiheit

Das Bezirksamt hatte zudem erklärt, dass in dem Wrack „wahrscheinlich Menschen gestorben“ seien. Daher sei die Ausstellung nicht angemessen. Eine Genehmigung könne nur im Einvernehmen nach Gesprächen mit der Senatskanzlei oder auch. der Bundesregierung erteilt werden. Die Antragstellerin habe diese bisher aber nicht einbezogen, und ein Einvernehmen sei ohnehin nicht zu erwarten.

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Außerdem fand das Bezirksamt, dass es sich bei der Aktion nicht um Kunst handle. Wegen Menschenansammlungen werde der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr behindert. Obendrein würden die denkmalgeschützte Mittelpromenade und die umliegenden ebenso geschützten Gebäude beeinträchtigt. Und schließlich belaste der Anblick des Panzers aus der Ukraine geflüchtete Menschen und andere Flüchtlinge.

Das Bezirksamt kann sich nicht auf eine mögliche Verletzung des Pietätsgefühls sowie die Beeinträchtigung außenpolitischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland berufen.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss VG 1 L 304/22 vom 11. Oktober 2022

Das Gericht entgegnete nun, dass es unerheblich sei, ob die Aktion nun Kunst sei oder nicht – sie sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Schadowstraße sei an der nun vorgesehenen Stelle ohnehin gesperrt, daher werde der Autoverkehr durch den Panzer auch nicht beeinträchtigt. Auch seien keine Unfallgefahren durch Menschenansammlungen oder durch abgelenkte Verkehrsteilnehmer zu erwarten.

Weil das Wrack dort nur zwei Wochen stehen soll, habe das keine Folgen für den Gesamteindruck der Denkmale drumherum. Vor allem aber heißt es in dem Beschluss: Das Bezirksamt könne „sich nicht auf eine mögliche Verletzung des Pietätsgefühls sowie die Beeinträchtigung außenpolitischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ berufen. Denn das seien „keine straßenrechtlich relevanten Belange“.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, das Bezirksamt kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen. Sollte sich das Bezirksamt dazu entscheiden, würde das einige Wochen dauern, bis es zu einer weiteren Entscheidung in der nächsten Instanz kommt.

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