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Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen  Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch (Archiv).

© dpa/Arne Dedert

Erfolgsschlag gegen Kinderpornografie: Untersuchungen laufen nach Razzien in Halle und im Saarland

In den vergangenen Tagen wurde in Halle und im Saarland eine Vielzahl an Wohnungen durchsucht. Der Verdacht: Kinderpornografie. Nun werden die beschlagnahmten Gegenstände untersucht.

Die Polizei hat mit der Untersuchung beschlagnahmter Gegenstände nach Durchsuchungen in Halle wegen des Verdachts auf Kinderpornografie begonnen. Es habe keine Festnahmen gegeben.

Bei den Einsätzen wurden drei Kinder angetroffen, bei denen der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bestehe.

Erfolge im Saarland

Der Polizei im Saarland ist nach eigenen Angaben ein Schlag gegen die Verbreitung von Kinderpornografie gelungen. Bei mehreren Aktionen in den vergangenen drei Wochen seien 47 Wohnungen und Arbeitsstellen in 22 Städten und Gemeinden durchsucht worden, teilte das Landespolizeipräsidium am Freitag in Saarbrücken mit.

Dabei sei kinderpornografisches Material auf IT-Geräten, aber auch auf Ausdrucken sichergestellt worden. Insgesamt 533 Gegenstände würden nun ausgewertet.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittele insgesamt gegen 51 Tatverdächtige. Der jüngste sei 14 Jahre, der älteste 70 Jahre alt. Auch drei Frauen seien darunter. Einige der Tatverdächtigen seien der Polizei schon bekannt gewesen, hieß es.

Hintergrund der Aktionen sind laut Polizei unter anderem Hinweise vom „Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC)“ aus den USA. Dieses melde weltweit strafbare, insbesondere kinderpornografische Inhalte im Internet. Die Hinweise mit Bezug zu Deutschland würden über das Bundeskriminalamt (BKA) an die Polizeien der Bundesländer übergeben.

Bei dem tatverdächtigen 14-Jährigen gehe man von „einem leichtfertigen Umgang mit entsprechenden Darstellungen“ aus, teilte die Polizei weiter mit. Kinder und Jugendliche teilten oft leichtfertig verbotene Bilder und Videos, ohne dass ihnen bewusst sei, dass es sich dabei um kinderpornografische Inhalte handele und sie sich damit strafbar machten. (dpa)

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