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Das versammelte EU-Parlament bei der Wahl eines neuen Vizepräsidenten.

© Imago/Dwi Anoraganingrum

Gegen staatliche Einflussnahme: Abstimmung im EU-Parlament zum Medienfreiheitsgesetz

Die EU-Abgeordneten stimmten für eine EU-Medienaufsichtsbehörde, die politisch, rechtlich und funktional unabhängig von der Kommission sein müsse. Ein Knackpunkt dabei ist der Schutz von Journalisten.

Das geplante EU-Gesetz für Medienfreiheit ist ein Stück näher gerückt: Am Dienstag stimmte das EU-Parlament seine Position für den Gesetzentwurf ab. Die EU-Abgeordnete Sabine Verheyen (CDU) sprach von einem „Meilenstein für den Schutz der Medienvielfalt sowie der Journalisten“. Mit der Abstimmung im Parlament können die abschließenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission über den Gesetzestext beginnen.

Die EU-Kommission hatte das Medienfreiheitsgesetz, im Original European Media Freedom Act (EMFA), im September 2022 vorgeschlagen, um Medienfreiheit, Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien in der EU zu garantieren.

Der Gesetzentwurf verbietet es beispielsweise Behörden, in redaktionelle Entscheidungen einzugreifen. Eine unabhängige Medienaufsichtsbehörde soll die Einhaltung der neuen EU-Regeln überwachen. Hintergrund sind Einschränkungen der Pressefreiheit, wie sie in den letzten Jahren vor allem von den Regierungen in Ungarn und Polen vorgenommen wurden.

Nicht alle Länder - darunter auch Deutschland - stehen voll hinter dem Entwurf. Einige Kritiker sehen die Pressefreiheit gerade durch das neue Gesetz gefährdet, etwa durch die geplante zentrale EU-Medienaufsichtsbehörde.

Die EU-Abgeordneten stimmten am Dienstag dafür, dass die Aufsichtsbehörde politisch, rechtlich und funktional unabhängig von der Kommission sein müsse und durch Vertreter aus der Medienbranche und der Zivilgesellschaft beraten werden solle.

Streit um Spionage gegen Journalisten

Ein weiterer Knackpunkt ist der Schutz von Journalisten. Während das Medienfreiheitsgesetz Journalisten grundsätzlich schützen soll, ist im Gesetzentwurf des Rates der EU, dem Gremium der Mitgliedsstaaten, vorgesehen, dass Spionagesoftware gegen Journalisten eingesetzt werden darf, wenn dies dem Schutz der nationalen Sicherheit dient.

Das EU-Parlament will den Einsatz solcher Spähprogramme strenger regeln. Nach dem Willen der Abgeordneten darf sie nur als letztes Mittel und in Einzelfällen eingesetzt werden, wenn eine unabhängige Justizbehörde dies im Zuge von Ermittlungen zu schweren Verbrechen wie Terrorismus oder Menschenhandel anordnet.

„Trotz Verbesserungen bleiben wesentliche Probleme des Vorschlags ungelöst“, lautete das Urteil des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und des Medienverbands der freien Presse (MVFP).

„Das europäische Medienfreiheitsgesetz darf nicht dazu führen, dass funktionierende Mediensysteme und bestehende Medienrechte und -freiheiten in Deutschland ausgehebelt werden“, erklärten die Verbände und appellierten an die Verhandlungsführer der EU-Institutionen, die Mängel in den anstehenden Verhandlungen zu beheben. (epd)

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