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Der Verleger des Berliner Verlags, Holger Friedrich.

© dpa

Rüge gegen „Berliner Zeitung“: Presserat moniert schweren Verstoß gegen Pressekodex

Die „Berliner Zeitung“ hatte ein Unternehmen, an dem Verleger Holger Friedrich beteiligt war, durch Artikel hervorgehoben. Dabei wurde der Grundsatz zur Trennung von Tätigkeiten missachtet.

Der Presserat hat eine Rüge gegen die „Berliner Zeitung“ ausgesprochen. Das teilte das Selbstkontrollgremium am Freitag mit. Die Zeitung wurde aufgrund eines schweren Verstoßes gegen die Grundsätze zur Trennung von Tätigkeiten (Ziffer 6 des Pressekodex) gerügt.

Holger Friedrich, der Verleger der Zeitung, hatte bei der Redaktion die Berichterstattung über den Börsengang eines Unternehmens angeregt, an dem er über ein weiteres Unternehmen selbst beteiligt war.

Das Unternehmer-Ehepaar Holger und Silke Friedrich hatten den Berliner Verlag mit "Berliner Zeitung" und "Berliner Kurier" mit Wirkung von November 2019 von der Kölner Mediengruppe DuMont erworben.

Die Redaktion hatte nach eigener Aussage diese Anregung in Artikeln auf der Titelseite der Printausgabe unter der Überschrift „Ostdeutsche Erfolgsstory in der Medizin“ sowie online unter dem Titel: „Biotech: Centogene gibt Debüt an der New Yorker Börse“ umgesetzt, ohne ein mögliches Eigeninteresse des Verlegers zu prüfen.

Interessenskonflikt nicht offengelegt

Im Ergebnis veröffentlichte sie die Berichte, ohne den gravierenden Interessenkonflikt des Verlegers offenzulegen. Ende November kündigte Friedrich an, den Aufsichtsrat von Centogene zu verlassen. Als Grund gab er allerdings nicht die Vermischung von Interessen und die Trennung von Tätigkeiten an, sondern die Affäre um seine frühere Stasi-Tätigkeit als "IM Bernstein". Er wolle als Aufsichtsratsmitglied pausieren, „bis die vollständigen Unterlagen der Stasi-Unterlagenbehörde vorliegen und von Experten ausgewertet wurden“, sagte Friedrich.

Der Presserat hat auf seiner Sitzung von Mittwoch insgesamt vier Rügen ausgesprochen. Es tagten allerdings nur zwei von vier Ausschüssen: Der Beschwerdeausschuss 3 mit dem Schwerpunkt Schleichwerbung und der Ausschuss für den Redaktionsdatenschutz berieten per Videokonferenz. Die beiden allgemeinen Ausschüsse wurden wegen der Corona-Pandemie verschoben.  

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