In seiner schriftlichen Urteilsbegründung erklärt das Gericht geschlechtsangleichende Maßnahmen für non-binäre Menschen als neue Behandlungsmethode, auf die bisher kein Anspruch bestehe.
Alle Artikel in „Queer“ vom 19.03.2024
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In seiner schriftlichen Urteilsbegründung erklärt das Gericht geschlechtsangleichende Maßnahmen für non-binäre Menschen als neue Behandlungsmethode, auf die bisher kein Anspruch bestehe.
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