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Eine Frau unter einer OP.

© mauritius images / Wavebreakmedia/Bearbeitung: Tagesspiegel

Transparenzgesetz für Krankenhäuser: Wird die Klinikwahl für die Patienten bald leichter?

Am Donnerstag wird ein neues Gesetz in den Bundestag eingebracht, es soll die Transparenz für Patienten erhöhen. Können sie nun bessere Entscheidungen treffen? Drei Einschätzungen.

Die neue Maßnahme ist Teil der großen Krankenhausreform: Bald sollen Patienten in Krankenhaus-Atlas nachsehen können, wie geeignet eine Klinik für eine bestimmte Operation ist.

In unserer Serie „3 auf 1“ geben drei Experten eine Einschätzung dazu. Alle Folgen von „3 auf 1“ finden Sie hier.


Die Daten müssen verständlich sein

In Deutschland können Patienten wählen, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen wollen. Doch was nützt es, wenn den Kranken das Wissen vorenthalten wird, welche die besten Kliniken sind? Seit mehr als 20 Jahren wird hierzulande darüber gestritten, wie man Zahlen zu Komplikationen, Wundinfektionen oder Verstorbenen den Patienten zugänglich macht.

Nun macht das Krankenhaustransparenzgesetz, das am Donnerstag für die erste Lesung in den Bundestag kommt, einen neuen Anlauf. Ab April 2024 soll es ein Onlineverzeichnis geben, das Nichtmedizinern alle für die Wahl nötigen Angaben liefert. Doch der Weg dahin wird länger sein. Denn erneut bildet sich eine breite Front von Ablehnenden, die die Aussagekraft der Daten bezweifeln.

Entscheidend wird sein, ob die Qualitätsdaten verständlich sind und die Fragen beantworten, die die Patienten interessieren. Sonst droht ein Datenfriedhof, wie er durch den ersten großen Transparenzversuch in Form der Qualitätsberichte Anfang der 2000er schon einmal entstanden ist.


Qualität ist nicht Sicherheit

Es ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, dass zunächst wesentliche Strukturkriterien aufgegriffen werden wie Behandlungsmindestmengen oder Betreuungsrelationen. Damit soll Qualität gesichert werden. Qualität ist aber nicht Sicherheit.

Die Qualität einer Operation verhindert nicht die Seitenverwechslung und die rein fachlich sowie technisch durchgeführte Herzkatheteruntersuchung verhindert nicht die Klinikinfektion nach der Intervention. Es besteht jetzt über das Transparenzgesetz hinaus die Chance, die Sicherheit der Versorgung als Ziel zu fokussieren. „Patientensicherheit“ kommt in keinem der aktuell geplanten oder verabschiedeten Gesetze vor.

Wir fordern die transparente Darstellung der Ergebnisse von Prozess- und Patientensicherheitsindikatoren. Die Eliminierung aller vermeidbaren Patientenschäden muss aber überall zu einem Grundsatz für die Planung und Durchführung der Gesundheitsversorgung werden.


Viele Patienten landen am falschen Ort

Krankenhausversorgung in Deutschland heißt: viele, oft kleine und wenig spezialisierte Krankenhäuser (1400 mit 1700 Standorten!), das heißt. Unklarheit, welches Haus mit welcher personellen und technischen Ausstattung welche Leistungen wie oft und in welcher Qualität erbringt.

Dadurch landen viele Patient*innen am falschen Ort: Über 1000 Krankenhäuser behandeln Patient*innen mit Herzinfarkt, sogar 1100 mit Schlaganfall. Davon haben aber nur rund die Hälfte einen notwendigen Linksherzkatheter bzw. eine Stroke Unit.

Fast 50 Prozent aller Krebspatienten werden außerhalb von zertifizierten Krebszentren – und damit häufig schlechter als nach aktuellem Stand des Wissens – behandelt; beim Bauchspeichelkarzinom mit besonders hoher Sterblichkeit sind es sogar 70 Prozent.

Dass die Bevölkerung hierüber mehr Transparenz bekommt, ist wichtig. Noch wichtiger ist jedoch, dass die derzeit geplante „große“ Krankenhausreform sicherstellt, dass Krankenhäuser nur die Krankheiten behandeln, die sie auch qualitativ gut behandeln können.

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