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Keine höhere Steuer für Erben von Immobilien – das fordert CDU-Chef Friedrich Merz.

© Foto: imago/Christian Spicker

CDU-Chef Merz für höhere Freibeträge: Erben sollen nicht stärker belastet werden

Die Ampel muss eine Neubewertung von Immobilien bei Erbschaften umsetzen. Die Union fordert: Es darf keine Steuererhöhung geben.

CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz unterstützt die Forderung, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer auf Immobilien zu erhöhen. „Die Ampel plant eine deutliche Steuererhöhung bei Erbschaften und Schenkungen. Betroffen sind davon alle Immobilienarten: Wohnungen, Häuser und Grundstücke“, sagte Merz dem Tagesspiegel.

„Wenn die Bewertungskriterien für Immobilien angepasst werden – und das zu höheren Steuern führen kann – sollten auch die Freibeträge deutlich steigen.“ So soll aus Sicht der Union sichergestellt werden, dass ein durchschnittlich bewertetes Elternhaus innerhalb der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden kann – was bisher durch die Freibeträge häufig der Fall ist.  

Die Bundesregierung setzt derzeit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, wonach Immobilien künftig bei der Erbschaftsteuer nach dem aktuellen Verkehrswert angesetzt werden müssen. Nicht zuletzt wegen der Immobilienpreissteigerungen der vergangenen Jahre wird das häufig zu einer höheren Erbschaftsteuer führen, wenn die Immobilie von Erben nicht selbst genutzt wird.

Regelmäßige Anpassung?

Finanzminister Christian Lindner (FDP) setzt sich daher wie Merz dafür ein, die Freibeträge entsprechend zu erhöhen. Seiner Ansicht nach sollten sie regelmäßig an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung angepasst werden, ähnlich wie bei der Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflation. Die von Lindner umzusetzende Änderung soll ab 1. Januar 2023 gelten.

Ob SPD und Grüne eine Anpassung der Freibeträge mitmachen, ist noch unklar. Lindner will von sich aus keinen Vorstoß machen – mit der Begründung, es handle sich um eine Ländersteuer.

Bayern hat allerdings schon eine Initiative im Bundesrat angekündigt. Möglicherweise wird die Sache in einem Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2022 geklärt werden müssen.

Nach dem bayerischen Antrag, der am vorigen Freitag in den Bundesrat eingebracht wurde, sollen die Freibeträge künftig von den Ländern selbst festgelegt werden. Die Begründung: Da ihnen das Aufkommen aus der Steuer zustehe, sollten sie auch entscheiden können, ab wann Steuer fällig ist.

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