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Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, ist gegen einen 0,0-Grenzwert bei THC.

© dpa/Andreas Arnold

Update

„Konsumverbot über das Verkehrsrecht“: Wissing gegen THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr

Die geplante Cannabis-Legalisierung zum 1. April steht im Bundesrat auf der Kippe. Kommt die Freigabe, sollte man auch mit THC im Körper Auto fahren dürfen, findet Verkehrsminister Volker Wissing.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich für den Fall einer Cannabis-Legalisierung gegen einen 0,0-Grenzwert für THC im Straßenverkehr ausgesprochen. „Das wäre ein Konsumverbot über das Verkehrsrecht. Das will ich nicht“, sagte Wissing der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

„Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin“, fügte der Minister hinzu. Die Expertenkommission des Verkehrsministeriums werde „im Frühjahr“ einen THC-Grenzwert festlegen. Dass dieser bei 0,0 liegen werde, sei „unwahrscheinlich“.

Grünen-Politikerin vor Entscheidung optimistisch

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther hat sich optimistisch gezeigt, dass die geplante Cannabis-Legalisierung am Freitag im Bundesrat nicht aufgehalten wird und zum 1. April kommt. «Wir sind in sehr konstruktiven Gesprächen mit den Ländern und haben die große Hoffnung, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden muss», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses würde den Blockierern in die Hände spielen. «Ich hoffe sehr, dass das Cannabis-Gesetz den Bundesrat am Freitag unbeschadet passiert und damit die Entkriminalisierung zum 1. 4. endlich Wirklichkeit wird.» Es könne nicht alle Probleme lösen, sei aber der überfällige Paradigmenwechsel für mehr Kinder- und Jugendschutz.

Lange Nachweiszeiten bei Cannabis

Diskutiert wurde in Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung auch eine mögliche Anhebung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr. Bisher ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.

Bei Cannabis gibt es aber lange Nachweiszeiten. Autofahrerinnen und Autofahrer könnten so auch noch belangt werden, wenn der Konsum tatsächlich keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten hat. „Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist“, sagte Wissing der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht“.

Für ihn stehe „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“. Auto fahren sollte nur, wer „in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht“, betonte der FDP-Politiker.

Bundesrat kann Gesetz verzögern

Die Ampel-Koalition hatte das Vorhaben im Februar mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschlossen. Der Anbau der Droge Cannabis und der Besitz bestimmter Mengen für Volljährige zum Eigenkonsum soll demnach vom 1. April an erlaubt sein. Union und AfD sind strikt dagegen.

Im Bundesrat ist das Gesetz zwar nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen - ein Gremium zur Kompromissfindung - und es damit verzögern oder vielleicht sogar ganz verhindern.

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Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte bei X (ehemals Twitter) geschrieben, sein Ziel sei, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskomme.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte mit den Worten reagiert: «Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft.» Klare Mehrheiten dafür oder dagegen zeichnen sich bisher nicht ab.

Lauterbach will auf Länder zugehen

Im Streit um die Entkriminalisierung von Cannabis will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verhindern, dass das Cannabis-Gesetz im Vermittlungsausschuss landet. Der SPD-Politiker sagte am Mittwoch in Berlin, er kämpfe für sein Gesetz und spreche mit Vertretern aller Bundesländer.

Lauterbach sagte, er wolle auf die Bedenken der Länder eingehen und Vereinbarungen in einer Protokollerklärung festhalten. Er gehe davon aus, „dass wir das am Freitag schaffen“, sagte er, erklärte aber zugleich: „Der Widerstand aus den Ländern ist enorm.“

Darin könnte es zum Beispiel noch einmal um den Abstand zu Kitas und Schulen gehen und um Bedenken gegen eine geplante Amnestie für Altfälle, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären.

Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch anfallende Altfall-Überprüfungen. Kappert-Gonther betonte: «Klar ist aber auch, dass die Amnestieregel integraler Bestandteil dieses Gesetzes ist. Denn was künftig nicht mehr illegal ist, kann und darf natürlich nicht dazu führen, dass dafür Menschen inhaftiert werden.» (dpa, epd)

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