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Bärbel Bas (SPD) steht wegen ihres Umgangs mit allzu flotten Ampel-Gesetzesinitiativen in der Kritik.

© dpa/Michael Kappeler

Nach Äußerung zum Heizungsgesetz: Unionsfraktion rügt Bundestagspräsidentin Bas

Ohne weitere Ausschussberatung will die Ampel jetzt das Gebäudeenergiegesetz verabschieden. Bärbel Bas äußert Verständnis – und wird nun von CDU/CSU kritisiert.

Die Unions-Fraktion im Bundestag hat Äußerungen von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zum Verfahren der Ampel beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) kritisiert: „Es ist irritierend, dass die Bundestagspräsidentin, die die Hüterin guter parlamentarischer Verfahren sein sollte, Verständnis für das Vorgehen der Ampel beim Heizungsgesetz äußert“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Thorsten Frei, dem Tagesspiegel.

Zuvor hatte Bas signalisiert, kein Problem im Vorgehen von SPD, Grünen und FDP beim sogenannten Heizungsgesetz zu sehen. Das war im Juli, vor der parlamentarischen Sommerpause, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Beteiligungsmöglichkeiten für das Parlament gestoppt worden.

„Es ging um die Frage, ob alle Abgeordneten genügend Zeit hatten, das Ergebnis der Ausschussberatungen zu lesen, bevor sie hierüber im Plenum abstimmen. Seitdem liegt das weitere Verfahren im Umgang mit dem Gebäudeenergiegesetz in den Händen der Fraktionen“, hatte Bas dem Tagesspiegel gesagt.

Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht, zu beraten.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Die Union sieht das gänzlich anders: „Es geht nicht um mehr Zeit zum Lesen. Es geht um Beratungen und Verhandlungen – die hat das Verfassungsgericht angemahnt“, sagte Frei dem Tagesspiegel. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Beschluss im Juli festgehalten: „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht, zu beraten.“ Die Abgeordneten müssten dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.

Weiter heißt es in der Begründung: „Die gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung umfasst daher das Recht der Abgeordneten, sich über den Beratungsgegenstand auf der Grundlage ausreichender Informationen eine eigene Meinung bilden und davon ausgehend an der Beratung und Beschlussfassung des Parlaments mitwirken zu können.“

Genau das sieht die Union jedoch noch nicht gegeben, wie sie bereits in einer hitzigen Debatte über die Tagesordnung an diesem Dienstag zum Ausdruck brachte. „Trotz der klaren Entscheidung aus Karlsruhe wirft die Ampel dem Bundestag das unveränderte Heizungsgesetz vor die Füße“, kritisierte Frei.

Seine Fraktion, sowie auch die der AfD und der Linken, hatten sich für eine weitere Ausschusssitzung ausgesprochen. Diese hatten die Ampel-Parteien jedoch abgelehnt. Man habe trotz der Rüge aus Karlsruhe das Gesetz „einfach liegen gelassen“, kritisierte Frei. „Dieser Respektlosigkeit gegenüber dem Bundestag sollte sich Frau Bas entgegenstellen.“

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