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Innenministerin Nancy Faeser will, dass Menschen, die eine Waffe kaufen, ein ärztliches Gutachten vorlegen müssen

© dpa/Rolf Vennenbernd

Nach Fund bei Reichsbürgern: Innenministerin will Waffenrecht verschärfen

Das Innenministerium hat einen Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts erarbeitet. Für Schreckschusswaffen soll beispielsweise ein kleiner Waffenschein nötig sein.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht in Deutschland deutlich verschärfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf ihres Ministeriums hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Demnach soll es Privatleuten künftig verboten sein, halbautomatische Waffen zu besitzen.

Für Schreckschusswaffen und Armbrüste soll ein kleiner Waffenschein erforderlich sein. Zudem wird künftig ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis Pflicht, wenn Menschen erstmalig eine Schusswaffe kaufen.

Mit der geplanten Gesetzesänderung reagiert das Innenministerium auf die Waffenfunde bei „Reichsbürgern“ im vergangenen Jahr. Bei großangelegten Razzien im Dezember waren Schusswaffen und Armbrüste sichergestellt worden. Den festgenommenen „Reichsbürgern“ wird vorgeworfen, einen Putsch vorbereitet zu haben. Nach den Ausschreitungen an Silvester war zudem eine Regulierung von Schreckschusswaffen gefordert worden.

Eine Verschärfung des Waffenrechts war von Faeser mehrfach angekündigt worden. „Wir müssen Extremisten mit aller Konsequenz die Waffen entziehen, dafür will ich das Waffenrecht ändern“, hatte die Innenministerin im Dezember gesagt. „Wenn Erkenntnisse vorliegen, dass jemand psychisch krank und gefährlich ist, darf er keinen Waffenschein bekommen oder die Waffen müssen entzogen werden“, sagte sie damals.

FDP ist gegen Waffenrechtsverschärfungen

Der Referentenentwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. In der Ampel-Koalition dürfte es noch Gesprächsbedarf geben. Widerstand gegen die Verschärfung des Waffenrechts kommt vom Koalitionspartner FDP. Dies sei „der falsche Weg“, schrieb der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle auf Twitter. „Das geltende Recht lässt eine Entwaffnung von Reichsbürgern und anderen Verfassungsfeinden längst zu. Neue Verbotsdebatten helfen nicht weiter.“

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, erklärte, „immer neue Forderungen für ein schärferes Waffenrecht helfen nicht weiter“. Zunächst sollten die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre ausgewertet werden, forderte er. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelparteien darauf verständigt, diese Änderungen zu evaluieren und Extremisten „konsequent zu entwaffnen“.

Im Besitz einer halbautomatischen Waffe sollen einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge 135.000 Privatpersonen in Deutschland sein. Sicherheitsbehörden hielten die weite Verbreitung für bedrohlich. „Diese Waffen wirken besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amok- und Terrortaten eine hohe Relevanz aufweisen“, heißt es im Referentenentwurf des Innenministeriums. Dort wird auf die Anschläge von Utoya, Norwegen, und Christchurch, Neuseeland, verwiesen, bei denen Waffen dieser Art benutzt wurden.

In Utoya wurden 69 Menschen, die meisten Jugendliche, getötet, in Christchurch 51 Menschen. Beide Attentate waren von rechtsextremen Terroristen begangen. worden. „Wegen der Manifeste der Täter im Internet ist eine Nachahmung nicht auszuschließen“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

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