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Urteil im Sexsomnia-Prozess: Kann es sein, dass Staatsanwälte schlafwandeln?
Es gibt wohl nur wenig gültige Wahrheit im Lübecker Verfahren gegen einen Mann, der sich an seinem Sohn vergriff. Eine ist: Strafverfolger müssen aufpassen, wenn Kollegen verdächtig sind.
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof
Vor dem Lübecker Landgericht ist ein denkwürdiger Prozess zu Ende gegangen. Ungewöhnlich war die Tat, außergewöhnlich der Angeklagte, gewöhnungsbedürftig seine Verteidigung und nicht zuletzt das Urteil. Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch, so wertete das Gericht das Verhalten eines Mannes, der sich an seinem achtjährigen Sohn vergangen hatte.
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