Kurz nach der „Correctiv“-Enthüllung über ein Treffen von AfD-Politikern mit Rechtsextremen lud der Kanzler erstmals in seiner Amtszeit Medien zum diskreten Austausch. Ob der Umgang mit der AfD dort ein Thema war, ist bisher unklar.
Jost Müller-Neuhof
Rechtspolitischer KorrespondentJost Müller-Neuhof ist Jurist, hat im Verfassungsrecht promoviert und schreibt seit 1992 für den Tagesspiegel über deutsche und europäische Justiz, Gesetzgebung und Bundespolitik. Neben seiner journalistischen Tätigkeit berät er die Redaktion zu Fragen der Informationsfreiheit und zur Durchsetzung presserechtlicher Auskunftsansprüche.
Aktuelle Artikel
Der in den Cum-ex-Skandal verwickelte frühere Chef der Warburg-Bank muss hinnehmen, dass die Presse aus seinen privaten Aufzeichnungen zitiert. Das Verfassungsgericht nennt seine Beschwerde „unzulässig“.
AfD-Politiker Björn Höcke möchte, dass sein Verfahren wegen NS-Symbolen durch Tonaufnahmen mitgeschnitten wird. Tatsächlich muss man sich wundern, dass dies in Deutschland nicht längst üblich ist.
Der Thüringer AfD-Chef muss sich wegen der Verwendung des Slogans „Alles für Deutschland“ vor Gericht verantworten – und wähnt sich in einem Prozess „von historischer Relevanz“.
Heute startet der Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle wegen eines NS-Slogans. Der Ex-Geschichtslehrer gibt sich kenntnislos.
Für ihren Angriff auf einen Kommentar des Journalisten und früheren „Bild“-Chefs Julian Reichelt beauftragte Entwicklungsministerin Svenja Schulze eigens einen renommierten Experten. Trotzdem ging es schief.
Im Streit um ihre Einstufung wirft die AfD dem Verfassungsschutz vor, er hätte den Verdacht gegen sie nicht publik machen dürfen – für das Gericht ein bedenkenswerter Punkt.
Im Prozess um die Verdachtsfall-Einstufung der Partei in Münster tritt das Bundesamt Spekulationen entgegen, es habe sich auf Anweisung von oben mit der AfD befasst.
Eine Regierungskommission fordert die Straffreiheit des Abbruchs, die Union droht schon mit Klage. Es ist absehbar, wer politisch gewinnt, wenn die Debatte neu eröffnet wird.
Wer ein Kind zeugt, konnte trotzdem von der rechtlichen Vaterschaft ausgeschlossen bleiben. Das muss sich ändern - sogar eine Doppel-Vaterschaft ist künftig denkbar. Eine Analyse.
Leiblichen Vätern wurde es zu lange zu schwer gemacht, den Status als rechtlicher Vater zu erlangen. Das Gericht hat das erkannt - und stellt sie ab sofort unter den Schutz des Elterngrundrechts
Bundesjustizminister Marco Buschmann will das Gericht unabhängiger und „deutlicher sichtbar“ machen. Einen wesentlichen Streitpunkt lässt er dafür weg.
Die FDP wünscht sich eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, andere fordern zumindest einen kritischen Rückblick. Ein solcher ist immer gut – aber nicht unbedingt nötig.
Der Justizminister hat einen ersten Vorschlag, wie das Bundesverfassungsgericht vor der AfD zu sichern ist. Was er taugt, kann heute niemand wissen.
Bundesjustizminister Buschmann traf sich mit Gerichtspräsident Harbarth in Berlin – abseits des offiziellen Austauschs zwischen Karlsruhe und der Regierung. Thema war „Resilienz des Rechtsstaats“.
Ein Kommissar hat Ärger, weil er neben seinem Job bei Tiktok als Polizist auftrat. Der Fall zeigt, wie in der digitalen Öffentlichkeit die rechtsstaatliche Orientierung verloren geht.
In der Regierungszentrale werden auch juristische Stellungnahmen angefertigt. Über sie soll nun aber nicht mehr informiert werden – egal von welchen Themen sie handeln.
Die AfD will Vorsitzende für Parlamentsausschüsse stellen, die anderen Fraktionen lehnen das ab. Vor dem Bundesverfassungsgericht zeigt sich: Es könnte ein Recht darauf geben.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Polizeispitzel aus guten Gründen an eine kürzere Leine nehmen. Der Rechtsstaat darf ihr zwiespältiges Wirken nicht länger ignorieren.
Die AfD werte Migranten ab, sagt der Verfassungsschutz am zweiten Verhandlungstag. Die bietet Zeugen auf, die das Gegenteil beweisen sollen. Der Prozess wurde vorerst unterbrochen.
Im Prozess um ihre Einstufung als Verdachtsfall verteidigt die AfD umstrittene Äußerungen ihrer Politiker als zulässige Regierungskritik – im Namen des Grundgesetzes
Je weiter die Behörde der Partei an den Kragen geht, desto höher scheint sie in der Gunst ihrer Anhänger zu steigen. Eine Dynamik, die Präsident Thomas Haldenwang offenbar nicht sehen will.
Frankreich verankert den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung und feiert sich als Vorreiter. Als Modell für Deutschland taugt das wenig.
Bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft ist eine weitere Anzeige im Zusammenhang mit der „Geheimplan“-Konferenz eingegangen. Offenbar ist sie Teil einer Gegenerzählung.