Immerzu wird das Strafgesetz bemüht, um kritikwürdiges Verhalten mit Skandalwirkung aufzuladen. Fair ist das selten – wohl auch nicht im Fall Faeser/Schönbohm
Jost Müller-Neuhof
Die Ampel lehnt eine Aufklärung der Warburg-Affäre ab. Hat Kanzleramtschef und Scholz-Gewährsmann Wolfgang Schmidt mit Regierungsmitteln Einfluss auf die Entscheidung genommen?
Eine interne Korrespondenz wirft ein weiteres zweifelhaftes Licht auf die Versetzung des früheren BSI-Chefs durch die Innenministerin. Die Union fordert Aufklärung.
Statt Bayerns Vize-Ministerpräsident zu stürzen, wird ihn die Flugblatt-Affäre womöglich stärken. Grund dafür ist auch der publizistische Aktivismus, mit dem er verfolgt wurde.
Bei Jan Böhmermann war er eine Witzfigur, dann verlor er seinen Job. Jetzt klagt Arne Schönbohm, und für Innenministerin Nancy Faeser könnte es peinlich werden.
Bayerns Vize-Ministerpräsident ist nicht der einzige, der Antworten zu einem Neonazi-Pamphlet schuldet. Aufzuklären ist auch, wer davon gewusst hatte und wie es in die Öffentlichkeit kam.
Die öffentlichen Mutmaßungen über angebliche Untaten des Rammstein-Sängers waren auch ein Ausdruck von überzogenen Erwartungen an das Strafrecht – die Politik hat es so gewollt.
Das Verkehrsministerium sieht keine Ansätze für Korruption bei einem unter Verdacht geratenen Abteilungsleiter. Ist aber dessen Nähe zur Wasserstofftechnologie ein Problem? Drei Antworten.
Wer sich „menschenverachtend“ über Vorgesetzte auslässt, darf gekündigt werden, meint das Bundesarbeitsgericht. Eine Warnung, vermutlich an breite Teile der Bevölkerung
Ein Gutachten erörtert, ob die Rolle des Kanzlers beim Warburg-Skandal im Bundestag aufgeklärt werden darf. Die Union sieht einen Übergriff – bei Scholz lägen die Nerven blank, heißt es.
Jahrzehntelang machte das Verfassungsgericht einem ausgesuchten Kreis von Journalisten Urteile schon vor der Verkündung zugänglich. Damit ist jetzt Schluss. Die lange geheime Tradition hat sich überlebt.
Eine Dozentin klagt, weil eine Polizei-Hochschule sie wegen Äußerungen zur Polizei loswerden will. Bei dem Prozess wird es keine Gewinner geben.
Das Hasch-Gesetz der Bundesregierung ist keine Legalisierung, sondern vor allem Regulierung. Das enttäuscht Kiffer, könnte aber zu neuen Einsichten führen.
Nancy Faeser behauptet, ihr Vorstoß für Härte gegen kriminelle Familien-Milieus entspreche dem „Wunsch einiger Länder und kommunaler Spitzenverbände“. Kann das stimmen?
Der Präsident des Inlandsgeheimdiensts warnt, wovor alle warnen, und klärt über etwas auf, das alle wissen. Dass seine Aufgabe ein derartiges Engagement erfordert, hat er exklusiv.
Der Minister verheimlichte sein eigenes Finanzgeschäft, als er eine offizielle Videobotschaft zum Firmengeburtstag der BBBank aufnahm. Zugeben wollte Christian Lindner das nicht – bis jetzt.
Zunächst wurden Angaben dazu verweigert – doch jetzt erklärt die Regierung, wie viel das Aussehen der früheren Regierungschefin dem Staat wert sein soll.
Die SPD lässt den gegen Kanzler Scholz gerichteten Unions-Vorstoß ins Leere laufen und beruft sich dazu auf die Verfassung. Welche Kontrolle will das Grundgesetz?
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Alt-Beschluss gegen das „Recht auf Rausch“ entstaubt. Gut so – denn niemand weiß, wohin Freigabe-Politik wirklich führt.
Der Gerichtsbeschluss zum Heizungsgesetz ist nicht so bedeutend, wie er wirkt. Doch der CDU-Abgeordnete hat gezeigt, wo der Hammer hängt - und dass zu selten danach gegriffen wird.
Im Bundestag sind zwei Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe gescheitert. Doch es spricht viel dafür, dass die Politik den Zugang zu tödlichen Medikamenten absehbar erleichtern muss.
Das Bundesverfassungsgericht wird die rechtsextreme NPD voraussichtlich von staatlicher Finanzierung ausschließen. Wenn die große Anti-AfD-Koalition es ernst meint, muss diese folgen.
Die rechtsradikale Kleinpartei verweigerte einen Auftritt vor dem Bundesverfassungsgericht. Er hätte wohl auch wenig geändert.
Das Bundesfinanzministerium hielt Auskünfte zurück, wie der Chef bei seiner Videobotschaft zugunsten der BBBank vorging. Das war rechtswidrig, sagt das Verwaltungsgericht