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Die Berliner Wahl muss wohl wiederholt werden.

© imago images/Christian Ohde

Warten auf das Bundesverfassungsgericht: Überprüfung der Berliner Wahlwiederholung darf nicht zur Hängepartie werden

Die Innenverwaltung will den Verfassungsgerichtshof drängen, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Doch das hieße, noch weiter zu warten.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Mitte dieses Monats will das Berliner Landesverfassungsgericht über die Gültigkeit der Wahl entscheiden, doch nun möchte die Innenverwaltung wohl stattdessen lieber das Bundesverfassungsgericht urteilen lassen. Grund: Angeblich unterschiedliche Auffassungen beider Gerichte, wann eine Wahl wiederholt werden muss.

In Karlsruhe, so die Hoffnung der Landesregierung, würde man großzügiger mit der Hauptstadt sein als vor Ort, wo der an sich zuständige Verfassungsgerichtshof offensichtlich dazu neigt, eine Neuwahl zu fordern.

Tatsächlich ist es wünschenswert, dass aus dem Prüfverfahren keine Hängepartie wird. Das Abgeordnetenhaus muss seine Beschlüsse auf demokratisch zweifelsfreier Grundlage fassen können, und dies so schnell wie möglich.

Andererseits ist offen, ob das Gericht wirklich so entscheidet, wie es angedeutet hat – und wenn ja, ob dabei eine Abweichung auftritt, wie die Innenverwaltung sie jetzt im Vorgriff behauptet. Falls nein, ist ein Urteil aus Berlin vorzugswürdig, denn eines aus Karlsruhe würde wiederum auf sich warten lassen.

Der Berliner Gerichtshof hat erkennen lassen, dass er sich in seiner Einschätzung sicher fühlt – wozu auch gehören würde, bei den anerkannten rechtlichen Maßstäben für eine Wahlprüfung zu bleiben. Dies sollte er dann am 16. November in einer Weise darlegen können, die alle überzeugt.

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