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Das Neueindecken eines Daches gilt als Erhaltungsaufwand und lässt sich steuerlich absetzen.

© imago images/Eckhard Stengel

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Steuertipps für Vermieter: So machen Sie Aufwendungen richtig geltend

Für Vermieter führt kein Weg an der Steuererklärung vorbei. Allerdings können viele Ausgaben geltend gemacht und die Steuerlast gesenkt werden.

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Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, kommt um die Steuererklärung nicht herum. Sogenannte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig und müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Auf der anderen Seite können Vermieter aber auch zahlreiche Ausgaben beim Fiskus geltend machen. Diese senken die Steuerlast.

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