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Doch die wirtschaftliche Lage des Betriebsmuß berücksichtigt werdenVON WOLFGANG BÜSERBereits mehr als 20 Jahre Gesetz - und vielfach immer noch unbekannt: dieRegel, nach der eine Betriebsrente alle drei Jahre der Verteuerung derLebenshaltungskosten anzupassen ist.Mit ein Grund dafür: DieAnpassungsverpflichtung ergibt sich im Regelfall nicht unmittelbar aus derbetrieblichen Versorgungsordnung des ehemaligen Arbeitgebers, sondern ausdem Gesetz über die betriebliche Altersversorgung - und welcher Rentnerhat das schon in seinem Bücherschrank?