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Das Vorsichtsprinzip verpflichtet Unternehmen für erkennbare oder zu erwartende künftige Belastungen Vorsorge zu treffen. Durch Rückstellungen (siehe Bericht Seite 19) sollen künftige Aufwendungen, über deren Eintritt und Höhe noch Ungewissheit besteht, schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens berücksichtigt werden.

Von Henrik Mortsiefer Gerüchte fallen auf fruchtbaren Boden in der deutschen Bankenlandschaft. Deshalb werden jeden Tag ein paar neue in Umlauf gebracht.