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Dachfonds legen ihr Vermögen ganz oder teilweise in andere Investmentfonds an. Deshalb werden sie als Fonds der Fonds bezeichnet.

Wer zahlungsunfähig ist oder zu werden droht, muss zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Anwalts wird ein Zahlungsplan erstellt und an alle Gläubiger gesendet.