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Die Kaufkraft der Verbraucher ist in den vergangenen zwei Jahren geschrumpft.

© dpa / dpa / Christoph Soeder

Sonderzahlung in Höhe von bis zu 3836 Euro: Nur die Hälfte der deutschen Beschäftigten erhält Weihnachtsgeld

Der Tarifvertrag ist oftmals eine Voraussetzung, um Weihnachtsgeld zu bekommen. Westdeutsche bekommen die Zulage häufiger als Ostdeutsche.

53 Prozent der Beschäftigten erhalten in diesen Wochen Weihnachtsgeld, in Ostdeutschland sind es 43 Prozent, im Westen 55 Prozent. Das hat die Böckler-Stiftung des DGB in einer Online-Umfrage bei 40.000 Beschäftigten ermittelt.

Wichtigste Voraussetzung für die Sonderzahlung sei ein Tarifvertrag. „Von den Beschäftigten mit Tarif bekommen 77 Prozent Weihnachtsgeld – fast doppelt so viele wie in Betrieben ohne Tarifvertrag, wo lediglich 42 Prozent eine solche Zahlung erhalten.“ Das meiste Geld gibt es in der chemischen Industrie mit 3836 Euro.

Das Statistische Bundesamt hat ausgerechnet, dass Tarifbeschäftigte in diesem Jahr durchschnittlich 2809 Euro bekommen, das sind 2,3 Prozent mehr als 2022.

Die Sonderzahlung erfolgt entweder auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Und da die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen, gibt es hier auch weniger Weihnachtsgeld.

Männer bekommen mehr

Weitere Unterschiede: Vollzeitbeschäftigte (54 Prozent) bekommen häufiger Weihnachtsgeld als Teilzeitkräfte (49 Prozent), unbefristet Beschäftigte (54 Prozent) eher als befristete (48 Prozent) und Männer (54 Prozent) häufiger als Frauen (51 Prozent).

In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen für 2023 höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das Weihnachtsgeld entsprechend erhöht.

Ein 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemie, in Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn, im Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Regionen der Textilindustrie und dem Transport- und Verkehrsgewerbe.

Kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigungshandwerk sowie im ostdeutschen Bewachungsgewerbe. Zwischen Ost und West bestehen in einigen Branchen noch immer erhebliche Unterschiede.

Ein (annähernd) gleich hohes Weihnachtsgeld wird im Bank- und Versicherungsgewerbe, in der Eisen- und Stahlindustrie, bei der Deutschen Bahn, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie, dem Kfz-Gewerbe, im öffentlichen Dienst (Gemeinden) und der Landwirtschaft gezahlt.

„In anderen Branchen können die Unterschiede mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie im Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro ausmachen“, schreibt das Tarifarchiv der Böckler-Stiftung.

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