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Schnell ein paar Euro verdienen mit privaten Onlineverkäufen: Da wird auch das Finanzamt aufmerksam.

© imago/Westend61

Tagesspiegel Plus

Ebay, Vinted und Co: Das Finanzamt wird bei privaten Onlineverkäufen hellhöriger

Seit diesem Jahr müssen Onlineplattformen Daten an den Fiskus melden. Welche Steuerfreibeträge es gibt und ab wie vielen Verkäufen man als gewerblich eingestuft wird.

Der Onlinehandel boomt. Dank Marktplätzen wie Airbnb, Ebay, Kleinanzeigen, Vinted oder Viagogo können selbst Privatleute schnell ein paar Euro verdienen. Dafür interessiert sich der Fiskus, denn unter Umständen sind die Einnahmen steuerpflichtig.

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