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Die eigene Wohnung kurzfristig unterzuvermieten, ist beliebt. Allerdings muss davor erst der Vermieter informiert werden.

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Tagesspiegel Plus

Wegweisendes BGH-Urteil zum Wohnrecht: Untervermieten geht fast immer

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt. Wer einen Untermieter aufnehmen darf und in welchen Fällen Vermieter es noch verbieten dürfen.

Wer einzelne Zimmer seiner Mietwohnung an eine andere Person untervermieten will, kann erwarten, dass der Vermieter dies genehmigt. Dies gilt sogar, wenn die Wohnung nur ein einziges Zimmer hat. Voraussetzung ist, dass der Hauptmieter darin noch eine Fläche für seinen persönlichen Bedarf behält, einen Schlüssel und freien Zugang zur Wohnung hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Grundsatzurteil festgelegt und stärkt damit die Verfügungsgewalt des Mieters über „seine“ Wohnung.

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