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Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagt, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen unter anderem Mittel für die Infrastruktur.

© Imago/Future Image/Frederic Kern

„Die kurzfristigen Folgen sind hart“: Lindner kündigt nach Karlsruhe-Urteil Kürzungen der Wirtschaftsförderung an

Nachdem das Verfassungsgericht ein Haushaltsmanöver der Ampel gekippt hat, spricht der Finanzminister von schmerzhaften Einsparungen – sieht in dem Urteil aber eine Chance.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt hat gravierende Folgen: Nach dem Wegfall der 60 Milliarden Euro aus Klima- und Transformationsfonds hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) Kürzungen bei der Wirtschaftsförderung angekündigt.

„Es fehlen in der Zukunft staatliche Finanzmittel, die für die Erneuerung von Wirtschaft und Infrastruktur vorgesehen waren. Wir müssen jetzt mit weniger Geld wirksamere Politik machen“, sagte Linder der „Bild am Sonntag“. Das Urteil sei ein Wendepunkt. „Es liegt an uns, ob das ein Risiko oder eine Chance ist.“

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Der Finanzminister sieht aber Einsparpotenziale und betonte, der Staat habe prinzipiell „kein Einnahmeproblem“. Seit einem Jahrzehnt würden zum Beispiel lästige Bürokratie, teils leistungsfeindliche Umverteilung und planwirtschaftliche Subventionen wachsen.

Wir werden jetzt gezwungen, mit weniger öffentlichen Subventionen die Wirtschaft zu modernisieren.

Christian Lindner, Bundesfinanzminister (FDP)

Lindner räumte ein, dass die anstehenden Einsparungen schmerzhaft seien, darin aber darin eine Chance liegen könne: „Die kurzfristigen Folgen sind hart. Langfristig können wir uns Vorteile erarbeiten. Wir werden jetzt gezwungen, mit weniger öffentlichen Subventionen die Wirtschaft zu modernisieren. Es geht jetzt um weniger Bürokratie, agilere Verwaltung, Technikfreundlichkeit und die Mobilisierung privaten Kapitals für Investitionen.“

60
Milliarden Euro – das ist die Summe im Haushalt, um die es geht.

Gute Wirtschaftspolitik müsse kein Geld kosten, wenn sie den Unternehmergeist anfache, sagte der Minister weiter. „Jetzt muss jeder einsehen, dass auch immer weiter steigende Erwartungen an den Staat nicht erfüllt werden können.“

Zu konkreten Ausgaben, die jetzt gestrichen werden sollte, sagte der FDP-Politiker:  „Die größten Veränderungen ergeben sich erst in der Zukunft im Bereich der Wirtschaftsförderung. An neuen Konzepten arbeiten wir.“

Bundesverfassungsgericht kippte Haushaltspläne der Ampel

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche ein Haushaltsmanöver der Bundesregierung gekippt. Das Gericht gab einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt und erklärte einen Nachtrag zum Haushalt 2021 für nichtig.

Mit dem Nachtragsgesetz waren 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie gedacht waren, rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben worden.

Auf die Frage, ob das Haushaltsmanöver seine Idee gewesen sei, sagte Lindner: „Nein, das war ein Koalitionskompromiss vor meinem Amtsantritt. Aber den habe ich akzeptiert, weshalb ich mich jetzt nicht wegducke. Das Vorgehen haben wir als rechtlich verantwortbar eingeschätzt, weil auch die CDU-geführte Vorgängerregierung 2020 schon einmal 26 Milliarden Euro in den Fonds überführt hatte. Jetzt wissen wir, dass es diesen Weg nicht gibt.“

Zu Forderungen auch aus Reihen der Koalitionspartner, die Schuldenbremse fallen zu lassen, sagte Lindner: „Die Schuldenbremse ist Verfassungsrecht, hier geht es nicht um Parteipolitik. Außerdem hat sie ihre Verdienste, denn sie schützt die Bürgerinnen und Bürger vor untragbarer Schuldenlast und zwingt die Politik zu Entscheidungen.“

Das Bundesverfassungsgericht habe sich zum ersten Mal umfassend mit der Schuldenbremse befasst, so der Finanzminister weiter. „Die neue Rechtsklarheit ist kein Anlass, die Schuldenbremse zu schleifen, sondern sie zu stärken.“

Steuererhöhungen mit ihm als Finanzminister lehnte Lindner klar ab, vielmehr würden die Menschen unterstützt, zum Beispiel durch die niedrigere Mehrwertsteuer auf Gas. Entlastungen gebe es zudem bei Einkommensteuer.

„Zum Beispiel wird der Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.784 Euro steigen, der Kinderfreibetrag von 6024 auf 6612 Euro. Die arbeitende Bevölkerung habe ich im Blick. Es darf nicht sein, dass in der Inflation nur Sozialleistungen steigen“, sagte Lindner. (lem)

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