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Grundsteuer

© imago images/Eberhard Thonfeld

Nach Verfassungsgerichtsurteil: Schon mehr als 185.000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheid

Bis Oktober haben 185.600 Immobilienbesitzer Einspruch gegen die Neubemessung der Grundsteuer ihres Eigenheims eingelegt. Gemeinden beschert diese derweil Rekordeinnahmen.

Gegen die Grundsteuerbescheide der Finanzämter haben in Brandenburg bis Ende September knapp 185 600 Immobilienbesitzer Einsprüche eingelegt. Das teilte das Finanzministerium in Potsdam in einer Antwort vom Dienstag auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit. Bis Ende September waren bei der Steuerverwaltung rund 1,11 Millionen Erklärungen eingereicht worden. Damit fehlten noch fast 144 000 Erklärungen.

Im vergangenen Jahr erzielten die Gemeinden bundesweit mit einem Plus von 14,9 Prozent rund 70,2 Milliarden Euro Einnahmen und damit erneut einen Höchstwert. Als einziges Bundesland erzielte Brandenburg im Vergleich zum Jahr 2021 ein Minus von 3,8 Prozent.

Von den in Brandenburg erwarteten rund 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen waren bis zum Stichtag 31. Januar 2023 erst rund 865 400 abgegeben worden. Nach Angaben des Ministeriums wurden von den Finanzämtern bisher jedoch keine Verspätungszuschläge ausgestellt.

Anfang Juni hatten die Finanzämter allerdings noch einmal Mahnschreiben an die Grundstücksbesitzer verschickt und eine Abgabe der Erklärung bis Monatsende verlangt. Laut Ministerium kann nun ein Verspätungszuschlag ab 1. Juli erhoben werden. Nach der Abgabenordnung sind das pro Monat möglicherweise 25 Euro.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer für Grundstücke neu bemessen werden. Diese Steuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden, die damit öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Radwege, Schwimmbäder und Kindertagesstätten finanzieren.

Laut Finanzministerium war bis Ende Oktober in Brandenburg noch kein Gerichtsverfahren eines Steuerpflichtigen gegen die Neubemessung der Grundsteuer anhängig. (dpa)

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