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Wenn der Verdacht besteht, zu viel Miete zu zahlen: Wie Mieter das BGH-Urteil zum Auskunftsrecht für sich nutzen können
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe legt die Pflichten der Vermieter neu aus. Anfragen zur Miethöhe dürfen nicht pauschal abgelehnt werden.
Von Carsten Herz
Wer den Verdacht hat, zu viel Miete zu bezahlen, hat künftig gegenüber dem Vermieter mehr Möglichkeiten, Auskunft zu verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in einem Urteil in Karlsruhe. Demnach dürfen Vermieter entsprechende Anfragen der Vermieter nicht pauschal unter Verweis auf eine Verjährungsfrist ablehnen.
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