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Symbolfoto: Gesicht mit Computerplatinen und Schriftzug ChatGPT.

© action press / Christian Ohde

Erste Berliner Uni regelt ChatGPT: Hertie School lässt Nutzung in engen Grenzen zu

Mit KI-basierter Software beschäftigen dürfen sich Studierende und Lehrende der Berliner Politik-Hochschule. Klar definiert wird aber, was ein Plagiat wäre.

Studierende und Lehrende der Hertie School werden „ermutigt, neue Wege zu beschreiten und sich mit den Vorteilen von ,ChatGPT’ und weiterer KI-basierter Software auseinanderzusetzen und anzufreunden“. Die Hertie School verfolge einen „flexiblen Ansatz“ hinsichtlich von Software, die Texte generiert, setze aber auch klare Grenzen, teilte die private Politik-Hochschule jetzt mit: „Wer zum Beispiel Übersetzungen mittels Software oder von KI zusammengestellte Texte als Ergebnisse eigener Arbeit ausgibt, verletzt Grundregeln akademischer Arbeit und Integrität.“

Ein solches Verhalten werde mit Sanktionen belegt. Zudem seien die Studierenden für den Inhalt KI-basierter Arbeitsergebnisse verantwortlich. Das gelte auch für den Fall, dass Inhalte fehlerhaft sein sollten. Damit ist die Hertie School die erste Berliner Uni, die konkrete Regeln für solche Systeme öffentlich macht.

„Ein intelligenter und transparenter Umgang mit den neuen Instrumenten ersetzt nicht den eigenen Kopf, kann aber Zeit sparen und die eigene Arbeit verbessern“, erklärt Präsidentin Cornelia Woll.

Künstliche Intelligenz eröffne im Hörsaal und im Forschungslabor ungeahnte Möglichkeiten, „die wir nutzen und nicht verteufeln sollten“, so Woll. Thurid Hustedt, Dekanin für Studienprogramme, kündigt an, dass die Fakultät ermuntert werden solle, selbstlernende Systeme in die Lehre einzubauen. „Nur so schaffen wir Transparenz und Wissen im Umgang mit neuen Technologien.“

Klar sei aber auch: „Eine Arbeit, die von einer KI verfasst wurde, als eigene abzugeben, ist ein Plagiat und wird als solches geahndet.“

Sofern es Kursinhalten und -zielen diene, solle aber in Lehre und Forschung mit KI-Systemen experimentiert werden, um alle Beteiligten damit vertraut zu machen. Dazu gehöre allerdings „eine explizite Definition von Regeln im Umgang mit KI für Hausarbeiten und Klausuren“, betont Hustedt.

So könnten im Studiengang Master of Data Science KI-Systeme elementarer Bestandteil und Forschungsgegenstand für Hausarbeiten und Projektarbeiten sein. „Umso wichtiger ist eine klare Abgrenzung, was erlaubt und verboten ist“, so die Dekanin. Grundsätzlich liege es im Ermessen der Professor:innen, „ob und wieweit sie selbstlernende Systeme in ihre Lehre einbauen möchten“.

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