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Um das Hochschulgesetz wird gestritten.

© dpa/Britta Pedersen

Faire Arbeit in der Wissenschaft: Schwarz-Rot will Postdoktorandenregel verschieben – auf 2025

Das neue Berliner Hochschulgesetz sollte Postdoktoranden Entfristungen zusichern. CDU und SPD wollen die Regelung jetzt auf 2025 verschieben.

Postdoktoranden der Berliner Unis sollen eine verbindliche Aussicht auf eine Dauerstelle bekommen – eine entsprechende Passage im Berliner Hochschulgesetz wird seit langem debattiert. Jetzt wollen CDU und SPD die Einführung um zwei Jahre nach hinten verschieben, und zwar auf das Jahr 2025.

Einen Gesetzentwurf, der das vorsieht, haben die Regierungsfraktionen bereits ins Parlament eingebracht. Die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Regelung hatte schon der Vorgängersenat einmal verlängert. Nach letztem Stand sollten die verbindlichen Anschlusszusagen im September 2023 wirksam werden.

Neuer Stichtag soll jetzt der 1. April 2025 sein. Das war im Koalitionsvertrag auch schon angekündigt worden. Profitieren würden von der Regelung ohnehin nur diejenigen, die nach dem Stichtag neu eingestellt werden. Der Passus besagt, dass Postdoktoranden auf einer Qualifizierungsstelle für eine Professur einen Anspruch auf eine Dauerstelle haben.

Schwarz-Rot begründet die erneute Verlängerung der Übergangsfrist unter anderem damit, erst einmal abwarten zu wollen, was der Bund mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz macht. Das regelt auf Bundesebene Befristungen in der Wissenschaft. Adrian Grasse, der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, machte im Abgeordnetenhaus vergangene Woche bereits klar, dass er der Regelung ablehnend gegenübersteht. Das Berliner Hochschulgesetz sei nicht der richtige Ansatzpunkt, um mehr Dauerstellen zu fordern: „Dauerstellen darf es nicht zulasten von Qualifizierungsmöglichkeiten geben.“

Sollte der unlängst von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) vorgestellte und heftig umkämpfte Gesetzesentwurf so Wirklichkeit werden, würde die Berliner mit der Bundesregelung kollidieren – weil der Bund dann eine vierjährige Befristung zulassen würde, ohne dass wie in Berlin eine Anschlusszusage gesichert sein muss. Wahrscheinlich würden dann Gerichte entscheiden, ob Berlin davon abweichen darf, immer vorausgesetzt, in Berlin wird der Paragraf durch Schwarz-Rot nicht noch komplett gekippt.

Tobias Schulze, wissenschaftspolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, kritisierte die Berliner Koalition: für die weitere Verzögerung und auch für das Vorgehen. CDU und SPD würden die Änderung in einem Dringlichkeitsverfahren durchs Parlament bringen wollen, ohne eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss. „Die Koalitionäre wollen verhindern, dass Betroffene ihre Meinung dazu sagen wollen. Das ist schon ein starkes Stück“, sagte Schulze. Für die Ausschusssitzung am 26. Juni hätten sich daher schon Gewerkschaften und Verbände zum Protest angemeldet.

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