zum Hauptinhalt
Der gemeinsame Antrag der Berliner Universitäten für die Exzellenzstrategie.

© TU Berlin/Felix Noak

„Hoher Druck voranzukommen“: Der nächste Schritt für den Berliner Exzellenzverbund

Für die Berlin University Alliance steht der nächste Aufbauschritt an. Die TU-Präsidentin mahnt Tempo bei der Umsetzung des Exzellenzverbundes an.

Die Berlin University Alliance (BUA) macht einen nächsten Schritt - die Zusammenarbeit zwischen den Partnerunis FU, HU, TU und Charité soll künftig weiter vereinfacht werden. Die Akademischen Senate der Universitäten verabschiedeten jetzt positive Stellungnahmen, die den Aufbau der „Kooperationsplattform“, der administrativen Einheit der BUA, vollenden würden.

Die Plattform war 2020 nach langen Diskussionen per Gesetz eingerichtet worden. In der Zwischenzeit hat sich deren Beirat konstituiert, eine Satzung ist erarbeitet worden, die die Geschäftsgrundlage bilden soll. Um genau jene Satzung ging es jetzt in den Akademischen Senaten.

Dass an dem für Außenstehende bürokratisch anmutenden Vorgang einiges hängt, machten die Sitzungen durchaus deutlich. So sprach TU-Präsidentin Geraldine Rauch von einem „hohen politischen Druck“, mit der Kooperationsplattform voranzukommen.

Es ist extrem wichtig, dass wir jetzt nach außen sichtbar einen Schritt nach vorne kommen.

TU-Präsidentin Geraldine Rauch

Rauchs Appell: „Es ist extrem wichtig, dass wir jetzt nach außen sichtbar einen Schritt nach vorne kommen. Weil wir ja exzellent bleiben wollen.“ Das war als Hinweis auf die anstehende nächste Runde der Exzellenzstrategie zu verstehen, für die die Fortschritte des Berliner Verbundes und der weiteren neun Exzellenzunis bundesweit evaluiert werden.

BUA-Geschäftsführerin Alexandra-Gwyn Paetz, seit mehreren Monaten im Amt, betonte an allen Unis, die Verabschiedung der Satzung sei wichtig, um die BUA-Plattform im kommenden Jahr funktionsfähig zu haben: „Sie beauftragen uns dann, wo Sie glauben, dass wir Ihnen guten Service bieten können“, sagte sie etwa an die FU-Mitglieder gewandt.

Lange wurde zwar in keiner der Sitzung debattiert – aber ein Punkt war vor allem an HU und FU wichtig: Wie weit reichen die Kompetenzen der Kooperationsplattform, die als Körperschaft Öffentlichen Rechts (KÖR) gegründet wurde?

In dem Satzungsentwurf ist vorgesehen, dass die Plattform auch befugt sein soll, Forschungsinfrastrukturen bereitzustellen, also zum Beispiel Software für Datenbanken oder Großgeräte anzuschaffen. Bedingung hierfür ist, dass diese „neuartigen Aufgaben“ den BUA-Zielen entsprechen, von den Universitäten allein nicht tragbar sind und allen Verbundpartnern zu Gute kommen. So wurde es im Akademischen Senat der HU erklärt.

Bedenken daran, wie weit die Kompentenzen der BUA gehen sollen

Große Bedenken zu diesem Satzungsparagraphen äußerte an der HU Thomas Morgenstern aus der Gruppe der Verwaltungsmitarbeiter: Könne hier nicht ein Konflikt mit den Unis entstehen, gar ein „Outsourcing“ durch die Hintertür? Christoph Schneider, Vizepräsident für Forschung, entgegnete, diese Einschätzung sei „völlig unangemessen“. Es würde die Umsetzung von BUA-Projekten enorm erleichtern, endlich gemeinsame Anschaffungen machen zu können.

Auch Paetz betonte diesen Punkt und fügte hinzu, der Vorstand der Kooperationsplattform bestehe ohnehin aus den Hausspitzen, die dementsprechend auch nicht entgegen der Interessen ihrer Universitäten entscheiden würden. 

An der FU gab es Bedenken, dass laut Satzungsentwurf die BUA-Plattform auch für den „Betrieb“ von Infrastrukturen zuständig sein soll. Dieser liege aber ausschließlich bei den Universitäten, es sei ja deren Personal, die zum Beispiel Großgeräte betreiben würde. Die Kritik an diesem Punkt des Satzungsentwurfs teilte ausdrücklich das FU-Präsidium. Auf dessen Vorschlag ist die FU-Stellungnahme um die Forderung ergänzt, den „Betrieb von Infrastruktur und Services“ in der Satzung zu streichen – oder zumindest klarzustellen, dass die BUA-Geschäftsstelle diesen Betrieb keinesfalls leisten könne.

Die Stellungnahmen gehen jetzt zurück an den Beirat der BUA. Bindenden Charakter haben sie allerdings nicht.  So wollte an der TU die Informatikerin Susanne Teichmann noch wissen, was eigentlich mit der Stellungnahme geschehe, ob die Anmerkungen auch umgesetzt würden? „Der Beirat berät und kann eine Stellungnahme abgeben“, sagte Paetz. Sie könne versichern, „dass kein Punkt verloren geht“, aber letztlich entscheide der Vorstand.

TU-Präsidentin Rauch nannte die Unsicherheit, ob Kritik an der Satzung umgesetzt werde, „ein Dilemma, in dem wir sind und warum wir nicht zu Potte kommen“. Sie warb aber um Vertrauen in die Kooperationsplattform – und darum, „einfach mal loszulegen“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false