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In Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche in der Versorgungsstruktur etabliert sind, gibt es eine niedrigere Müttersterblichkeitsrate.

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„Willkürliche Bestimmungen“: In fast allen Ländern wird der Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert

Ob als ungewollt Schwangere, Medizinerin oder Pflegekraft: Aborte werden rund um den Globus geahndet, zeigt eine neue Studie. Das Spektrum der Strafen ist breit gefächert.

Fast alle Länder rund um die Welt kriminalisieren den Schwangerschaftsabbruch. Das geht aus einer in der Fachzeitschrift „BMJ Global Health“ veröffentlichten Studie hervor.

Forscherinnen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) untersuchten Daten der Global Abortion Policies Database (Globale Datenbank zur Abtreibungspolitik), die alle UN-Mitgliedsstaaten abdeckt. Den Vereinten Nationen gehören 193 Staaten an. Neun Länder wurden wegen ihres uneinheitlichen Rechtssystems von der Studie ausgeschlossen, darunter USA und Großbritannien.

134
Länder bestrafen Frauen, die sich für einen Abort entscheiden

Die Analyse ergab, dass in 163 Ländern Schwangerschaftsabbrüche und die entsprechenden Strafen im allgemeinen Strafgesetzbuch enthalten sind. In elf Ländern ist der Abbruch unter allen Umständen verboten.

In 134 Ländern werden die Frauen selbst bestraft, die sich für einen Abort entscheiden. In 181 Ländern betreffen die Strafen die Mediziner:innen, die einen Abbruch anbieten, und in 159 Ländern all jene, die dabei assistieren, also etwa Arzthelfer:innen, Pflegekräfte, aber auch Apotheker:innen, die Medikamente zur Verfügung stellen.

Das Spektrum der Strafen sei breit gefächert, Geld- und Freiheitsstrafen würden jedoch am häufigsten verhängt. In 91 Ländern beträgt die Höchststrafe für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen (wollen), bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Verbreitung von Informationen eingeschränkt

In Kiribati, den Salomonen, Tuvalu, Barbados, Belize und Jamaika droht eine lebenslange Gefängnisstrafe. 48 Länder verhängen Geldstrafen gegen ungewollt Schwangere.

Auch in Deutschland werden Schwangerschaftsabbrüche geahndet. Es gibt drei Ausnahmefälle.

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Die Höchststrafe für Personen, die beim Zugang zu einem Abort oder bei dessen Durchführung behilflich sind, liegt in 16 Ländern zwischen fünf und zehn Jahren Haft. In Benin, der Demokratischen Republik Kongo, Irland, Äquatorialguinea und St. Vincent und den Grenadinen zwischen zehn Jahren und lebenslänglich.

Die schiere Bandbreite der Strafen, die auf Personen zukommen können, die an einem Abbruch beteiligt sind, unterstützt das Argument, dass die Bestimmungen willkürlich sind.

Forscherinnern der Weltgesundheitsorganisation

77 Länder verhängen Geldstrafen gegen Mediziner:innen, 48 Länder berufsrechtliche Sanktionen. In 59 Ländern müssen Menschen, die bei der OP assistieren oder Arzneimittel zur Verfügung stellen, mit Geldstrafen rechnen.

44 Länder schränken die Verbreitung von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ein, selbst wenn er im Land unter bestimmten Voraussetzungen legal ist.

„Die schiere Bandbreite der Strafen, die auf Personen zukommen können, die an einem Abbruch beteiligt sind, unterstützt das Argument, dass die Bestimmungen willkürlich sind“, so die Forscherinnen der WHO.

In Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche in der Versorgungsstruktur etabliert sind, gibt es eine niedrigere Müttersterblichkeitsrate, heißt es weiter.

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