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Die Bäcker Bäcker haben mit den hohen Energiepreisen zu kaempfen kämpfen. Frisch gebacken Broetchen Brötchen auf einem Blech Symbolbild, Baeckereien Bäckereien, Energiepreise am 16.09.2022 in Siegen/Deutschland. *** The bakers bakers have to struggle with the high energy prices freshly baked bread rolls on a tray icon image, bakeries bakeries , energy prices on 16 09 2022 in Siegen Germany

© Imago/Rene Traut

Zwischen 15 und 37 Milliarden Euro: Sechs Varianten für einen Gaspreisdeckel

Das gewerkschaftliche Institut IMK hat verschiedene Optionen gerechnet, mit denen private Haushalte 2023 entlastet werden können.

Ein Gaspreisdeckel für den Grundverbrauch der Privathaushalte könnte den Staat im kommenden Jahr zwischen 15,6 und 36,5 Milliarden Euro kosten. Mit Blick auf die Kosten wäre eine Finanzierung über eine kurzfristig höhere Staatsverschuldung ökonomisch am sinnvollsten, schreibt das makroökonomische Institut der Böckler-Stiftung (IMK) in einer neuen Studie. Zur genauen Ausgestaltung und damit zu den Kosten des Preisdeckels hat das Institut drei Varianten gewählt. Für jedes der drei Konzepte rechnen die Ökonomen mit zwei unterschiedlichen Preisen, zu denen ein subventioniertes Grundkontingent an die Gaskunden abgegeben wird, so dass insgesamt sechs Varianten kalkuliert werden.

Variante A: Ein Grundkontingent von 5000 Kilowattstunden (kWh) pro Privathaushalt, das um 2000 kWh pro weiterer Person im Haushalt aufgestockt wird. Variante B: Ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs, den der jeweilige Haushalt im Vorjahr hatte. Dieser Vorschlag hat den Vorteil, dass der administrative Aufwand für die Ermittlung der im Haushalt lebenden Personen entfällt. Variante C: Ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, allerdings bis zu einem maximalen Bezug von 15.500 kWh im Jahr 2023. Die Obergrenze soll verhindern, dass Haushalte mit hohen Einkommen, großer Wohnfläche und Einrichtungen mit hohem Energieverbrauch (Schwimmbecken) besonders profitieren.  

Zehn oder 14 Cent als Grundlage

Für jedes der drei Konzepte rechnen die Ökonomen des IMK mit zwei unterschiedlichen Preisen, zu denen das subventionierte Grundkontingent an die Gaskunden abgegeben wird, so dass insgesamt sechs Varianten kalkuliert werden. Im ersten Fall sind es 14 Cent pro Kilowattstunde, was in etwa dem aktuellen Durchschnittspreis für Endkunden entspricht. Im zweiten zehn Cent. Der Staat erstattet also für das Grundkontingent den Energieversorgern die Differenz zum Marktpreis für Endverbraucher. Nach einer aktuellen IMK-Prognose dürfte der Marktpreis im Jahresdurchschnitt 2023 bei 25,4 Cent/kWh liegen. Dementsprechend müsste die öffentliche Hand bei 14 Cent 11,4 Cent pro Kilowattstunde Gas im Grundkontingent ausgleichen, bei zehn Cent wären es 15,4 Cent.

Festes Grundkontingent pro Perons

Am geringsten sind die staatlichen Kosten für die Variante A mit einem festen Grundkontingent pro Person. Wird der Preis im gedeckelten Bereich auf 14 Cent/KWh (Variante A1) festgesetzt, muss der Staat für 2023 15,6 Milliarden Euro aufwenden. Wird der Preis in diesem Bereich auf zehn Cent/KWh (A2) gedeckelt, so steigen die fiskalischen Kosten auf 21 Milliarden. Euro.

Ein an 80 Prozent vom Vorjahresverbrauch fest gemachtes Grundkontingent führt zu fast doppelt so hohen fiskalischen Kosten: 27 Milliarden Euro (bei 14 Cent/KWh, Variante B1) beziehungsweise 36,5 Milliarden Euro (bei zehn Cent/KWh, Variante B2).

Dazwischen liegen die notwendigen Ausgaben für Modell C, wenn man also die maximal geförderte Zahl an Kilowattstunden begrenzt. Dann ergeben sich fiskalische Kosten von 24,5 Milliarden Euro (14 Cent/KWh, Variante C1) beziehungsweise gut 33 Milliarden Euro (zehn Cent/KWh, Variante C2).

Eine Person spart 570 bis 1364 Euro

Die Wirkungen der Varianten spielen die IMK-Ökonomen an Beispielhaushalten durch. So wird beispielsweise in Variante A1 bei einem Gaspreisdeckel von 14 Cent ein Ein-Personen-Haushalt durchschnittlich um 570 Euro pro Jahr entlastet. Läge der Preisdeckel bei zehn Cent/kWh, würde die Entlastung auf knapp 770 Euro jährlich steigen. Noch deutlich höher ist die Wirkung beim Modell B: 1010 Euro für einen Ein-Personenhaushalt bei 14 Cent/kWh beziehungsweise 1364 Euro bei zehn Cent. Ein Drei-Personen-Haushalt würde, ebenfalls abhängig von Modell und Abgabepreis zwischen 1024 Euro (Variante A1) und 2316 Euro (Variante B2) pro Jahr einsparen können.

Doppelwumms: Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, Olaf Scholz und Christian Lindner kündigten am Donnertag 200 Milliarden Euro an zur Entlastung der Energieverbraucher.

© Kay Nietfeld/dpa

Bei größeren Haushalten mit fünf oder mehr Personen reicht die jährliche Entlastungswirkung von 1472 Euro in Variante A1 bis 2875 Euro in Variante B2.  Modell C wiederum sorgt für Entlastungen, die jeweils zwischen den Werten von A und B liegen.

„Am günstigsten wäre ein Gaspreisdeckel, bei dem ein subventionierter Grundverbrauch abhängig von der Zahl der Personen im Haushalt gewährt wird“, schlussfolgert das IMK. Bei diesem Modell würde die Entlastung relativ stark fokussiert auf Haushalte mit kleinen Wohnungen und/oder niedrigem Gasverbrauch im Verhältnis zur Personenzahl und entsprechend niedrigeren Heizkosten.

Wenn als Referenz der Vorjahresverbrauch genommen wird, wäre die Entlastung größer

Institut für Makroökonomie IMK

Ab einer mittleren Wohnungsfläche pro Person fiele der Anteil an der aktuell drastischen Gaspreissteigerung, den die staatliche Subventionierung abfängt, entsprechend geringer aus. Knapp doppelt so teuer wäre ein Gaspreisdeckel, der als Referenz den Vorjahresverbrauch (beispielsweise 80 Prozent davon) benutzt. „In diesem Modell wäre die Entlastungswirkung dann aber absolut und entsprechend auch für Haushalte mit mittleren und größeren Wohnungsflächen und damit hohem Gasverbrauch pro Person deutlich größer“, schreiben die Ökonomen.  

Finanzierung durch eine Gasabgabe

Zur Finanzierung hätte das IMK als eine Aussetzung der Schuldenbremse über die Notlagenklausel für 2023 bevorzugt. Die notwendigen Mittel könnten aber auch über den Klima- und Transformationsfonds oder über ein spezielles Konto bei den Gasversorgern und Netzbetreibern organisiert werden, das der Staat kreditfinanziert füllt. Die von der Bundesregierung angekündigte Finanzierung über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) funktioniere nach dem gleichen Prinzip. Um die Ausgaben für die Entlastungen längerfristig gegenzufinanzieren, empfiehlt das IMK eine Gaspreisabgabe, die von allen Verbrauchern zu zahlen wäre, sobald der Gaspreis wieder auf einem deutlich niedrigeren Niveau ist.

Knapp die Hälfte der deutschen Privathaushalte heizt und/oder kocht mit Gas. Die Future-Preise auf den Energiemärkten deuten laut IMK darauf hin, dass sich die Gas-Heizkosten bis Ende 2023 gegenüber dem Niveau von 2019 fast verfünffachen dürften. Zwar dürfte Erdgas auch längerfristig mehr kosten als vor der russischen Invasion in der Ukraine. Doch bei den extremen aktuellen Preisausschlägen handele es sich aller Voraussicht nach um einen „vorübergehenden Schock“, meinen die IMK-Experten. Damit dessen volkswirtschaftliche Wirkung begrenzt bleibt, wäre „eine ideale Reaktion der Wirtschaftspolitik, die privaten Haushalte durch den Gaspreisdeckel heute kreditfinanziert zu entlasten und die Kredite in der Zukunft über höhere Abgaben oder Steuern der Haushalte zurückzuzahlen“, teilt das Institut mit.

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