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Polizeibeamte stehen hinter explodierendem Feuerwerk. (Zu dpa "Silvester-Krawalle: Vor allem Ältere halten hohe Strafen für richtig") +++ dpa-Bildfunk +++

© picture alliance/dpa/TNN

21-Jähriger zielte mit Rakete auf Polizisten: Bewährungsstrafe für Silvester-Krawalle in Berlin

Weil er am Neujahrsmorgen einen Beamten angegriffen hat, bekommt ein junger Berliner eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte war kein Neuling vor Gericht.

Der junge Mann habe sich „leider dazu hinreißen lassen, eine Rakete zu zünden und auf einen Beamten zu zielen“, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte nickte kurz. Die Staatsanwaltschaft hatte den 21-jährigen Dilan M. nach den Silvester-Krawallen angeklagt. Zudem musste er sich am Dienstag im Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen früherer Taten verantworten.

Es war 4.12 Uhr am Neujahrsmorgen, als ein Feuer auf einer Kreuzung an der Schillerpromenade in Neukölln gemeldet wurde. Ein „brennendes Hindernis“, so die Anklage. Dilan M. und weitere Männer hätten sich in der Nähe befunden. „Kripo“, sei gerufen worden, als die Polizei eintraf.

M. war bereits im Jahr zuvor mit illegalen Feuerwerkskörpern – 64 Böller seien es gewesen – geschnappt worden. Auf der Schillerpromenade soll er in Kampfhaltung gegangen sein – „er baute sich mit geballten Fäusten vor mir auf“, berichtete ein Polizist.

Er habe mit einem Angriff gerechnet, sagte der Beamte. Dann aber habe sich der junge Mann umgedreht und sei in die andere Richtung gelaufen. „Plötzlich hatte er eine Rakete in der Hand, dann zischte sie schon los – dicht an meinem Auge vorbei.“ Er sei nicht getroffen worden, weil er sich reflexartig umgedreht habe, sagte der 26-Jährige.

M. wurde bereits drei Mal verurteilt. Weil er richterliche Weisungen nicht erfüllte, musste er zweimal für kurze Zeit in den Jugendarrest. Ein junger Mann, der eine Ausbildung abgebrochen hat und sich seit zwei Jahren angeblich auf Jobsuche befindet.

Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von acht Monaten Haft auf Bewährung wegen besonders schweren tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung, Unfallflucht und Fahrens ohne Führerschein. Zudem soll M. 70 Stunden Freizeitarbeit leisten.

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