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Die Initiative „Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral“ demonstrierte am Dienstag vor dem Roten Rathaus dafür, den Volksentscheid und die Abgeordnetenhauswahl am selben Tag stattfinden zu lassen.

© dpa/Lena Lachnit

Update

Abstimmung im April?: Genug Unterstützer – Spranger hält Klima-Volksentscheid im Februar für unmöglich

Die Initiatoren hoffen auf eine Abstimmung parallel zur Wiederholungswahl, doch es gibt Bedenken. Nächste Woche will der Senat über den Termin entscheiden.

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Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hält einen gemeinsamen Wahltermin für die Wiederholungswahl und für die Abstimmung zum Klima-Volksentscheid nicht für möglich. Die Innenverwaltung rechnet für letztere stattdessen mit einem eigenen Termin Anfang April. Das sagte Spranger am Dienstag auf der Senatspressekonferenz und begründete das unter anderem mit den Fristvorgaben des Berliner Abstimmungsgesetzes. Diese seien mit Blick auf den Termin der Wiederholungswahl am 12. Februar nicht zu halten.

Die Bürgerinitiative „Klimaneustart“, die den Volksentscheid auf den Weg gebracht hat, will erreichen, Berlin bereits bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral zu machen. Seit Dienstag steht auch offiziell fest, dass für den Volksentscheid genügend Unterschriften zusammengekommen sind.

Wie die Landeswahlleitung mitteilte, lag die erforderliche Zahl an Personen, die dem Volksbegehren zustimmen mussten bei 170.437. Das entspricht sieben Prozent der Stimmberechtigten. Die Berliner Bezirksämter haben den Angaben zufolge 261.841 Unterschriften geprüft. Davon sind 180.547 gültig – mehr als die erforderliche Anzahl. Eingereicht wurden 263.896 Unterschriften. Nach der Regelung im Abstimmungsgesetz mussten die Bezirksämter nur so viele Unterschriften prüfen, bis das Quorum erreicht ist.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, eine endgültige Entscheidung über den Abstimmungstermin für den Volksentscheid wolle man in der nächsten Senatssitzung am Dienstag der kommenden Woche treffen. „Bis dahin sind noch diverse Abwägungsprozesse erforderlich“, sagte sie.

Die Abwägung sei, einerseits eine reibungslose Wahlwiederholung zu ermöglichen, andererseits aber auch den Volksentscheid ernst zu nehmen. Man müsse schauen, „welcher Weg beiden Zielen am gerechtesten wird“. Bis zur nächsten Woche wolle man prüfen, ob es noch „an irgendeiner Stelle ein Kürzungspotenzial“ gebe, um eine zeitgleiche Abstimmung zu ermöglichen.

Innensenatorin Spranger führte aus, wie die Terminvorgaben nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt nach Einschätzung ihrer Verwaltung nicht einzuhalten seien. Demnach muss etwa dem Abgeordnetenhaus Gelegenheit eingeräumt werde, einen eigenen Gesetzentwurf und Standpunkt zu beschließen. Dies könne regulär aber erst in der Sitzung am 15. Dezember erfolgen – einen Tag später, als es das Gesetz vorgebe, sollte im Februar schon über den Volksentscheid abgestimmt werden.

Spranger teilte am Dienstag auch mit, dass die genaue Anzahl der Unterschriften für den Volksentscheid am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht werden soll.

Initiatoren des Volksentscheids prüfen rechtliche Schritte

Die Initiatoren des Volksentscheids plädieren derweil weiter für eine zeitgleiche Abstimmung und prüfen, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte dies nicht der Fall sein. Damit beschäftige sich derzeit eine Gruppe von Anwältinnen und Anwälten, sagte Jessamine Davis, Sprecherin der Initiative.

Nach Angaben des Verwaltungsrechtlers Peter Kremer sollte mit der Neufassung von Artikel 62 der Verfassung von Berlin erreicht werden, dass Wahlen und Abstimmungen über Volksentscheide zusammengelegt werden mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen die Beteiligung daran zu ermöglichen.

„Wahlen und Volksentscheide haben den gleichen Verfassungsrang. Die Verfassung verlangt also vom Senat, alles zu tun, damit die Abstimmungen am selben Tag stattfinden“, erklärte Kremer. „Bisher sammelt die Innenverwaltung aber nur Gegenargumente.“

Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus hatte sich bereits am Samstag für eine zeitgleiche Abstimmung des Volksentscheids am Tag der Wahlwiederholung im Februar ausgesprochen. Auch die Linken unterstützen das, sollte es organisatorisch möglich sein. Landeswahlleiter Stephan Bröchler hält einen gemeinsamen Wahltermin nicht für möglich – und durch eine Zusammenlegung eine gelungene Wahlorganisation für gefährdet. (mit dpa)

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