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Ein Plakat der Initiative „Berlin 2030 klimaneutral“

© Imago/Steinach

Landeswahlleiter sieht Probleme: Grüne und Linke wollen Klima-Volksentscheid zeitgleich mit Berlin-Wahl

Kann der Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ gemeinsam mit der Wahlwiederholung abgehalten werden? Landeswahlleiter und Innenverwaltung haben daran Zweifel.

In der Diskussion um den Termin des Klima-Volksentscheids widersprechen Grüne und Linke der Senatsinnenverwaltung und fordern, die Abstimmung gemeinsam mit der Wiederholungswahl am 12. Februar durchzuführen. „Es sollte keine Tricksereien geben mit dieser Abstimmung. Wir wollen, dass Volksentscheid und Wahl zeitgleich stattfinden und denken, dass das möglich ist“, sagte Grüne-Fraktionschef Werner Graf.

Auch Carsten Schatz, Vorsitzender der Linke-Fraktion, forderte einen gemeinsamen Termin. „Als wir das Abstimmungsgesetz gemacht haben, war die Intention, Wahlen und Volksentscheide miteinander zu verbinden.“ Zwar würden dafür im aktuellen Fall die Fristen nicht eingehalten, dennoch solle man nach diesen Regeln verfahren, erklärte Schatz. „Aus meiner Sicht ist eindeutig, dass das Gesetz so zu verstehen ist. Die Innenverwaltung muss jetzt Gründe vortragen, warum das nicht gehen soll.“

Am Montag hatte ein Bündnis aus Klima-Gruppen mehr als 260.000 Unterschriften für das Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ eingereicht. Die Auszählung der gültigen Signaturen läuft derzeit. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die nötige Zahl von 171.000 erreicht wird und es zum Volksentscheid über die Frage kommt, ob Berlin seine Klimaziele statt 2045 bereits bis 2030 erreichen soll.

Innenverwaltung: Zusammenfallen der Termine ist „unwahrscheinlich“

Die Aktivisten setzen darauf, dass die Abstimmung gemeinsam mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar stattfinden kann. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Volksentscheid wegen einer zu geringen Beteiligung bereits am Quorum scheitert.

Die Innenverwaltung hält das jedoch für kaum machbar. „Ein Zusammenfallen der möglichen Wiederholungswahl und des Volksentscheids ist unwahrscheinlich“, sagte Innenverwaltungssprecher Thilo Cablitz in dieser Woche.

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Das Abstimmungsgesetz sehe vor, dass der Senat den Volksentscheid mit einer Wahl nur dann zusammenlegen muss, wenn diese Wahl frühestens vier Monate und nicht später als acht Monate nach der Veröffentlichung des Ergebnisses des Volksbegehrens stattfinde.

Den Volksentscheid bereits am 12. Februar abzuhalten, käme wohl zu früh. „Das wäre eine enorme organisatorische Herausforderung. Die Vorbereitung eines Wahlgangs ist schon aufwendig genug.“

Es würde auf jeden Fall Probleme bereiten, zusätzlich noch den Volksentscheid durchzuführen.

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler

Diese Einschätzung vertritt auch Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler. „Es würde auf jeden Fall Probleme bereiten, zusätzlich noch den Volksentscheid durchzuführen“, sagte er dem Tagesspiegel.

Die Abstimmung neben der Wahl des Abgeordnetenhauses und den Bezirksverordnetenversammlungen innerhalb der 90 Tage zu organisieren, sei „eine enorme zusätzliche Aufgabe“. Die Entscheidung darüber liege jedoch beim Senat, sagte Bröchler.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) wollte sich am Donnerstag im Abgeordnetenhaus nicht dazu äußern, was gegen eine gemeinsame Durchführung des Volksentscheids mit der Berlin-Wahl spreche. „Der Senat und das Abgeordnetenhaus werden entscheiden, wie mit dem Volksbegehren umzugehen ist. Das entscheidet nicht die Innensenatorin allein“, sagte sie.

Das betonte auch Grüne-Fraktionschef Graf. „Der Senat muss in Gänze den Termin beschließen. Diesen Beschluss gibt es noch nicht und wir wollen dafür kämpfen, dass es zeitgleich ist.“

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