Monatlich zahlen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Vorauszahlung an den Hausverwalter. Ein Experte erklärt, ob dieser die Höhe ohne Beschluss anpassen kann.
Michael Nack
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, SyndikusrechtsanwaltAktuelle Artikel
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