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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Diebstahl im Urlaub: Sachen aus dem Hotelzimmer mitzunehmen, ist meist strafbar

In Folge 184 unserer Verbraucher-Kolumne „Mein guter Rat“ gibt Dörte Elß Tipps, was Sie aus Hotelzimmern mitnehmen dürfen – und was nicht.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Vielleicht haben Sie Glück und befinden sich beim Lesen dieses Textes gerade im Urlaub. Sicherlich gibt sich Ihr Hotel große Mühe, Sie zu verwöhnen und sorgt für eine Fülle von Annehmlichkeiten. Doch welche davon sind eigentlich kostenlos? Die Preise für die Getränke in der Minibar werden ja meistens aufgelistet, so dass Sie wissen, womit Sie finanziell rechnen müssen.

Bei anderen Produkten könnte man ins Grübeln geraten, denn laut Rechtslage gilt: Wenn Sie Gegenstände oder auch „geschlossene Kleinstprodukte“ wie Kosmetika aus dem Hotel mitnehmen, machen Sie sich wegen Diebstahls strafbar.

Es sind nicht unerhebliche Kosten, die entstehen, wenn etwa die Bademäntel ständig erneuert werden müssen, weil Gäste sie unerlaubt mitnehmen. In der Praxis ist es allerdings sehr schwer, hier einen Nachweis zu erbringen. Manchmal verbleiben sie zum Beispiel ebenso wie Handtücher einfach im Wellness-Bereich. Auch wenn Sie bei der Abreise Ihr Zimmer nicht verschließen, könnte theoretisch jemand hineingegangen sein, um etwas zu entwenden.

Die wenigsten Hotels haben wohl etwas dagegen, wenn Sie Kugelschreiber, Notizblock und Hygieneartikel wie Shampoo oder Duschbad mitnehmen, da sie zum Gebrauch gedacht sind. Angebrochene Hygieneartikel darf das Hotel ohnehin nicht wiederverwenden. Zeitschriften werden oft als „Ihr persönliches Exemplar“ gekennzeichnet, wenn Sie diese behalten dürfen. Bestenfalls fragen Sie nach, wenn Sie sich bei kleineren Gegenständen nicht sicher sind, damit Sie nicht versehentlich eine Straftat begehen.

Und in Sachen Bademantel haben viele Hotels gute Nachrichten für Interessierte: einen eigenen Online-Shop, wo Sie die Produkte des Hauses käuflich erwerben können. Das gute Gewissen gibt es dann noch gratis obendrauf. Denn in „Diebesgut“ gehüllt, käme zu Hause doch ohnehin kein richtiges Urlaubsgefühl auf. Ob daheim oder unterwegs: Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sommer!

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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