zum Hauptinhalt
Dörte Elß ist die Chefin der Berliner Verbraucherzentrale.

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Diese Daten darf die Schufa künftig nicht mehr bewerten

Auskunfteien greifen auf persönliche Daten zurück, um die Kreditwürdigkeit einzusehen. Künftig sollen aber Angaben über die ethnische Herkunft oder über die Gesundheit nicht mehr relevant sein.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Wie ich aus unserer täglichen Arbeit weiß, gibt es eine Frage, die den Berlinerinnen und Berlinern besonders am Herzen liegt: Sie möchten wissen, was mit ihren Daten geschieht. Leider sind Auskunfteien wie die Schufa in dieser Hinsicht noch immer nicht so transparent, wie Verbraucher sich das wünschen.

Nun scheint sich hier eine Verbesserung abzuzeichnen. Die meisten Menschen werden nicht gern von anderen bewertet. Auskunfteien wie die Schufa tun genau das. Ob Handyvertrag oder Immobilienkauf – nicht selten wird auf die über Sie gespeicherten Daten zurückgegriffen, um Ihre Kreditwürdigkeit einzuschätzen. Ein sogenannter Score-Wert gibt Aufschluss darüber und je geringer er ausfällt, umso schlechter sind Ihre Chancen, bestimmte Pläne umsetzen zu können.

Die Macht der Auskunfteien wird nun hoffentlich stärker eingeschränkt. 

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Die Macht der Auskunfteien wird nun hoffentlich stärker eingeschränkt. Entsprechend einem neuen Gesetzesentwurf sollen Daten zur ethnischen Herkunft, persönliche Informationen aus sozialen Netzwerken, Gesundheitsdaten, Umzugshäufigkeit oder die Wohnanschrift bei der automatisierten Berechnung Ihrer Zahlungsfähigkeit nicht mehr relevant sein. Damit wird Geo-Scoring vermieden.

Das bedeutet, dass Sie nicht schlechter bewertet werden dürfen, weil sie einer bestimmten Postleitzahl zugeordnet sind, die auf ein sozial benachteiligtes Viertel hinweist. Auch die Ein- und Ausgänge auf Ihrem Bankkonto sollen künftig nicht mehr in die Bewertung einbezogen werden, wenn der Gesetzesentwurf in der jetzigen Form umgesetzt wird.

Besonders begrüße ich, dass Unternehmen dann auch dazu verpflichtet werden, mehr Transparenz zu schaffen. Auf Antrag muss Ihnen in verständlicher Sprache mitgeteilt werden, welche personenbezogenen Daten genutzt wurden, wie die Gewichtung erfolgte und welche von ihnen den Score am stärksten beeinflusst haben. Fehlerhafte Einträge sollten Sie übrigens schon jetzt unbedingt korrigieren lassen.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint wöchentlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false