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Dörte Elß ist Chefin der Verbraucherzentrale Berlin.

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Das sollten Sie beim Trinkgeld im Restaurant beachten

Seit die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wieder 19 Prozent beträgt, wird das Trinkgeld zum Thema. Doch den Servicekräften nichts mehr zu geben, ist auch keine Lösung.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Waren Sie im neuen Jahr schon im Restaurant und haben sich darüber geärgert, dass Sie mehr für Ihr Lieblingsgericht zahlen mussten? Seit die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wieder 19 Prozent beträgt, ist die Trinkgelddebatte in Berlin neu entbrannt.

Gastronomen argumentieren im Hinblick auf Preiserhöhungen nicht nur mit der neuen (alten) Mehrwertsteuer und den gestiegenen Energiepreisen, sondern auch mit dem angepassten Mindestlohn von 12,41 Euro, der seit dem 1. Januar gilt.

Daraus zu schließen, dass Trinkgeld zu geben nun nicht mehr nötig sei, finde ich aber zu kurz gedacht. Natürlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf Trinkgeld. Sie haben damit aber die Möglichkeit, zufriedenstellende Leistungen und einen guten Service mit dieser freiwilligen Belohnung zu honorieren.

Berliner Restaurantbetreiber fühlen sich gegenüber dem Außer-Haus-Verkauf benachteiligt, der weiterhin mit sieben Prozent besteuert wird. 

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Die Höhe des Trinkgeldes liegt zwar in Ihrem eigenen Ermessen, fünf bis zehn Prozent gelten jedoch allgemein als üblich. Im Restaurant sind auch keinerlei Einschränkungen zu beachten wie bei anderen Berufsgruppen.

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Bei Lieferdiensten sollten Sie bei der Höhe des Trinkgeldes einbeziehen, ob Unwägbarkeiten wie das Laufen in den fünften Stock oder eine Fahrt durch strömenden Regen nötig waren. Denn dann freuen sich die Lieferantinnen und Lieferanten natürlich ganz besonders darüber, wenn Sie die Mühen bei der Abgabe des Bestellten an Ihrer Haustür mit einem Trinkgeld honorieren.

Vielleicht entscheiden Sie sich aber auch dafür, einfach mal wieder Ihr Lieblingslokal aufzusuchen. Berliner Restaurantbetreiber fühlen sich nämlich gegenüber dem Außer-Haus-Verkauf benachteiligt, der weiterhin mit sieben Prozent besteuert wird. Und auch wenn das Trinkgeld vielleicht nicht opulent ausfällt, über die kleine Geste der Aufmerksamkeit freut sich die Servicekraft vor Ort ganz bestimmt.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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