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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: So unterscheiden Sie Garantie und Gewährleistung

Das Handy streikt, die Waschmaschine auch? In welchen Fällen Ihnen beim Verkäufer eine Gewährleistung zusteht und wann Garantie freiwillig geleistet wird, erfahren Sie hier.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Kennen Sie das? Ein neues Jahr hat begonnen, Sie sind voller Tatendrang und guter Laune, doch da passiert es: Das Handy streikt.

Gewährleistungsrechte stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer zu. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung – meist des Herstellers –, die sich nach seinen Bedingungen richtet. Bei neu gekauften Produkten beträgt die regelmäßige Gewährleistungsdauer zwei Jahre. Bei gebrauchten können gewerbliche Anbieter diesen Zeitraum durch vertragliche Vereinbarung auf ein Jahr verkürzen.

Wenn eine Ware nicht einwandfrei ist, muss der Verkäufer sie reparieren oder neu liefern, je nachdem, was Sie wünschen. 

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Wenn eine Ware nicht einwandfrei ist, muss der Verkäufer sie reparieren oder neu liefern, je nachdem, was Sie wünschen. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Achten Sie darauf, ob der Händler nur „aus Kulanz“ repariert, denn in diesem Fall erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer erfolglosen Reparatur ist es dann schwer, weitere Ansprüche durchzusetzen. Bestehen Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht. Der Inhalt einer Garantie richtet sich nach den Garantiebestimmungen.

Das Gesetz gibt hierfür lediglich einen formalen Rahmen vor, die Inhalte selbst legt der Garantiegeber fest. Oft sind Leistungen an bestimmte Vorgaben geknüpft oder einzelne Bauteile ausgenommen. Lesen Sie die Bedingungen sorgfältig. Es ist immer Ihre Entscheidung, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. In Amerika wird heute übrigens der Tag des Pfützenspringens gefeiert. Jetzt, wo Sie wissen, wie Sie im Fall eines Defektes Ihrer Waschmaschine am besten vorgehen, können Sie sorglos mitfeiern.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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