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Dörte Elß ist Chefin der Verbraucherzentrale Berlin.

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: So versichern Sie sich im Freizeitpark

Wer Fahrgeschäfte nutzt und in einen Unfall gerät, ist gut beraten, eine Versicherung zu haben. Wer haftet und was zu beachten ist.

Eine Kolumne von Dörte Elß

In der Ferienzeit hat der Freizeitpark Hochsaison und oft sind gerade die spektakulärsten Fahrgeschäfte die beliebtesten. Am 16. August ist Tag der Achterbahn, der vermutlich auf die Patenterteilung für die erste Holzachterbahn im Jahr 1878 zurückzuführen ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass damalige Modelle noch nicht ganz so sicher waren wie die heutigen und auch, wenn die Fahrgeschäfte in Freizeitparks regelmäßig überprüft werden, interessiert es Sie bestimmt, wie es sich dort mit der Haftung verhält. Einen guten ganzjährigen Versicherungsschutz – und somit auch während des Besuchs eines Freizeitparks – bieten zum Beispiel die private Haftpflicht und die Sparte Berufsunfähigkeit oder Invalidität nach einem Unfall. Schließlich kann es passieren, dass Sie einen Schaden wegen Unachtsamkeit an einem Fahrgeschäft verursachen oder einen Unfall haben.

Grundsätzlich sind Sie im letztgenannten Fall nämlich selbst verantwortlich, sobald Sie eine Spielanlage ausprobieren, deren Nutzung erkennbar eine Risikobereitschaft voraussetzt. Lediglich wenn dem Betreiber eines Freizeitparks eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden kann, ist ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld möglich. Dies wäre etwa der Fall, wenn sich ein Fahrgeschäft wie die Achterbahn nicht in einem verkehrssicheren Zustand befand.

Wussten Sie, dass Sie für die Dauer eines Freizeitparkbesuchs eine Regenversicherung abschließen können? Teilweise geht das bereits beim Online-Kauf eines Tickets oder an der Tageskasse. Bei Niederschlag in einer bestimmten Höhe bekommen Sie dann eine Freikarte für einen Ersatztermin. Ich rate Ihnen aber eher dazu, den Wetterbericht zu berücksichtigen und lieber die oben genannten Versicherungen abzuschließen. Dann müssen Sie sich nur noch auf die Achterbahn trauen.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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