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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Welche Hilfe pflegende Angehörige beantragen können

In Folge 211 ihrer Kolumne erklärt Verbraucherschützerin Dörte Elß, wie der Staat pflegende Angehörige dabei unterstützt, ihre Tätigkeit mit Berufstätigkeit in Einklang zu bringen.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Im Februar wäre der Schriftsteller Erich Kästner 125 Jahre alt geworden. Seine Mutter litt im Alter „am Dahinschwinden ihres Gedächtnisses und bedurfte der Aufsicht und Pflege“, so erzählt er in seinem Buch „Als ich ein kleiner Junge war“ von einem Besuch im Sanatorium. Es gibt jedoch auch die Option, einen Angehörigen daheim zu betreuen und dies mit der Arbeitstätigkeit zu vereinbaren.

Erleidet jemand in Ihrem engen Umfeld beispielsweise einen Schlaganfall, können Sie sich spontan bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Das Recht auf diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung haben Sie unabhängig von der Größe des Unternehmens, in dem Sie arbeiten. Für die Freistellungszeit ist Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts vorgesehen.

Beantragen müssen Sie es bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen. Wenn Sie jemanden mit mindestens Pflegegrad 1 zu Hause betreuen und der Betrieb, in dem Sie arbeiten, über 15 Personen beschäftigt, können Sie auch bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen. Während dieser Pflegezeit dürfen Sie ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen ist.

Angekündigt werden muss sie zehn Tage im Voraus. Während einer Familienpflegezeit, die länger als sechs Monate und bis zu zwei Jahre dauert, müssen Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Anrecht darauf haben Sie nur, wenn Ihr Unternehmen mindestens 26 Beschäftigte hat. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen, nach Pflegezeit zwölf.

Auch hier ist ein zinsloses Darlehen möglich. Generell sollten Sie sich über Ihren Versicherungsschutz und die Auswirkungen auf Ihre Rentenhöhe informieren, wenn Sie Pflegezeiten in Anspruch nehmen. Erich Kästners Mutter fragte ihn bei seinem Besuch, wo denn der Erich sei. Ihre Augen hatten ihn vergessen, so schreibt er. „Doch nur die Augen. Ihr Herz nicht."

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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